Limited gründen : Das Registered Office einer englischen Limited.
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Mit der Limitedgründung bewegt sich der deutsche Unternehmer zwischen zwei Rechtssystemen und muss demzufolge die gesetzlichen Bestimmungen sowohl in England als auch in Deutschland beachten. Die englische Limited muss in das Registered Office eingetragen werden, um handlungsfähig zu sein. Damit hat die englische Ltd. juristisch ihren Sitz in England, inklusive einer englischen Firmenanschrift. Dort ist es möglich, die englische Ltd. innerhalb von 24 Stunden in das Handelsregister einzutragen.
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Limited Gründungsagentur
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Gründungswillige Unternehmer bedienen sich dazu in der Regel gewisser kompetenter Service-Agenturen, die gegen ein geringes Entgelt alle Formalitäten, die mit der Limitedgründung in England zu erledigen sind, übernehmen. In Deutschland wird die englische Ltd. mittlerweile von den Behörden anerkannt und wie eine GmbH behandelt.
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Dienste einer Limited Gründungsagentur
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iese Service Agentur wird sozusagen der Secretary der englischen Limited und übernimmt auch die Vorbereitung aller Unterlagen, die für die Eintragung in das deutsche Handelsregister erforderlich sind. Dazu wird ein auf die Limited spezialisierter Anwalt hinzugezogen. Mit dem Current Appointment Report, der von einem deutschen Notar beglaubigt werden muss, kann die Eintragung der englischen Limited in das deutsche Handelsregister erfolgen. Alle weiteren Unterlagen, die dazu benötigt werden, können über den Secretary beschafft werden.
Eine Limited gründen ist also, wenn man sich der Dienstleistungen einer darauf spezialisierten Service-Agentur bedient, nicht kompliziert und ist wesentlich schneller über die Bühne zu bringen, als die Gründung einer GmbH, weil für alle Gründungsformalitäten kompetente Hilfe geboten wird. |
Geschrieben von Marcel Müller ( mapromi [at] googlemail.com )
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