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Die Verantwortung Personen zu transportieren
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Jeder Chauffeur, der für einen Limousinenservice arbeitet, muss den Personenbeförderungsschein, auch Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung genannt, besitzen. Sobald man Personen gewerblich befördert, sprich sie mit einer Limousine an ihren gewünschten Zielort fährt, ist dieser Schein Pflicht. Damit hat der Chauffeur die Erlaubnis, einen Personentransport im Taxi, in einem Mietwagen oder eben auch einer Stretchlimousine zu fahren. Es ist dabei nebensächlich, wie viele Leute mitfahren. Laut dem Personenbeförderungsgesetz dürfen maximal 8 Personen im Innenraum einer Limousinen Platz nehmen. Wer als Chauffeur den Personenbeförderungsschein nicht hat, macht sich strafbar! Daher ist der Schein jederzeit mitzuführen wie ein normaler Führerschein. Jedes Unternehmen, das Fahrer ohne einen derartigen Schein einstellt, ist unseriös. Gerade in größeren Städten, wo auch die Nachfrage nach Limousinen zum Mieten groß ist, trifft man öfters Fahrer ohne die Erlaubnis, gewerblich Gäste zu chauffieren. Mit gezielten Polizeikontrollen, die sich nur auf die Stretchlimousinen konzentrieren, will man den schwarzen Schafen in dem Geschäft mit dem Limousinenservice zufassen bekommen. Alle Menschen, die diesen Führerschein beantragen, verpflichten sich damit, verantwortungsbewusst die Fahrgäste von A nach B zu transportieren. Für den Antrag sind bestimmte Unterlagen erforderlich, die die Fahrtüchtigkeit des Fahrer beweisen, wie etwa ein arbeitsmedizinisches und augenärztliches Gutachten. Neben den Unterlagen muss der Fahrer auch seine Ortskenntnis, zum Beispiel die Adressen der bekannten Sehenswürdigkeiten einer Stadt, beweisen. Die Chauffeure von Stretchlimousinen müssen sich eigenständig um den Personenbeförderungsschein bemühen, der mit einigen Kosten (vor allem für die ärztlichen Untersuchungen) verbunden ist. Es handelt sich dabei um einige hundert Euro. Nicht jeder Hausarzt kann ein Gutachten ausstellen.Genauere Informationen erhält man bei der Führerscheinstelle oder der Gemeideverwaltung. Auch bekommt man den Schein nur, wenn ein gültiger und neuer EU-Führerschein vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein, kommen noch einmal mehr zusätzliche Kosten und Zeit, die man für die Beantragung bei einer Behörde mit einrechnen muss, dazu. Die Limousinenservicefirmen sind nicht bereit, die Kosten zu übernehmen oder auch nur einen Teil davon zu tragen. So kann es dazu kommen, dass ein Fahrer keine Erlaubnis hat, weil er die Kosten scheut, aber trotzdem für einen Automietservice arbeitet. Da werden dann bei der Jobvergabe beide Augen zugedrückt und plötzlich sitzt jemand hinter dem Steuer, der eigentlich keine Menschen befördern sollte. Man hört immer wieder Geschichten von Taxifahrern, die 20 Punkte in Flensburg im Verkehrszentralregister stehen haben. Das Geschäft ist ein hart umkämpfter Markt, in dem gerne Ellenbogen beziehungsweise das Gaspedal benutzt wird. Es sei deshalb jedem Fahrgast, der sich von einem Taxi oder in einer Limousine fahren lässt, den Mann oder die Frau am Steuer nach seinem beziehungsweise ihrem Personenbeförderungsschein zu fragen. Geschrieben von Andrea Jürgensen ( aj [at] limo-xxl.eu ) |
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