| |
Die Mediation bezeichnet eine Art und Weise, unter dessen Zuhilfenahme Streitigkeiten nicht innerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung beigelegt werden können. Eine gerechte 3. Person ist bei dieser Entscheidung zugegen; z.B. familienrechtliche oder erbrechtliche Auseinandersetzungen können so dutzendfach bezwungen werden, ohne eine expensive Gerichtsverhandlung in Anspruch nehmen zu müssen. Die Mediation präsentiert den Anwesenden einen signifikanten Nutzen, der innerhalb eines Strafprozesses total wegfallen würde: in der außergerichtlichen Konfliktbewältigung ist die Möglichkeit gegeben, die Regelung persönlich auszuformen. In eines Strafprozesses würde dagegen nur der Richter über Anrecht oder Vergehen verfügen; ein Mitspracherecht ist darin aber kaum noch zu sehen. Die Mediation ist in erster Linie dann von Vorteil, wenn z.B. eine Ehescheidung bevorsteht, Nachbarn kollidieren oder der Nachwuchs Kollisionen mit anderen Mitschülern ertragen müssen. Hier lässt sich meist eine Lösung finden, mit Vater und Mutter und Beteiligten einen Einklang zu vereinbaren, der eine eventuelle Variante darstellt.
Ein anderer Vorsprung ist darin auch der Ausgabenfaktor, der durch die Mediation extrem verkleinert werden kann. Die Inanspruchnahme eines Schlichters oder Schiedsrichters kann sehr viel preisgünstiger werden - natürlich kommt es hier dauernd auch auf den Streitwert und die Notwendigkeit eines Rechtsbeistands in der Verhandlung an. Allerdings ist eine Mediation vielfach nicht kostenträchtiger - und das ist für alle Betroffenen förderlich. In den Vereinigten Staaten wird diese Prozedur schon seit einiger Zeit genutzt, die gute Bilanz ist hier durchaus ausschlaggebend. Die Beteiligten haben ihre Zukunft hier noch in der Hand und können sich handelnd am Ereignis einbringen. Der Vermittler stoppt nur dann das Geschehen, wenn das Streitgespräch sich zu verschärfen droht. Gewiss sollte man hierbei genau kontrollieren, dass der Vermittler ein ausgebildeter Mediator ist und somit sein Handwerk kennt. Als Konfliktbeauftragter braucht er Neutralität und die Eignung, sich in andere Leute hineinzuversetzen, darin aber keine privaten Neigungen oder Feindseligkeiten anzubringen. Nur so können Auseinandersetzungen ohne Ausnahmen beigelegt werden. Hauptsächlich gibt der Vermittler keine Alternativen oder Vorschläge vor; die Arbeit bezieht sich lediglich auf der Kreation eines entspannten Milieus, inmitten die Beteiligten eine Streitigkeit und dessen Bewältigung festlegen können. Die Mediation kommt aus dem Problemlösen auf psychologischer Basis; jedoch kann man hier nicht von einer Form der Psychotherapie reden. Es soll hier nur eine Neuordnung des Dilemmas geschehen; die Beteiligten verfügen selbstständig, ob sie eine fortschrittliche Entscheidung treffen wollen oder nicht. |
| |
| |
|
|
Geschrieben von Daniela K. ( schreiberling78 [at] web.de )
|
|
|
| |