Startseite arrow News arrow Neuer Gesetzesentwurf zur Stärkung der PKV Kunden



FDP fordert mehr Rechte für PKV Patienten
Patientenrechte sollen gestärkt werden

Nachdem bereits Mitte Januar eine Gesetzesänderung für eine Stärkung der Patientenrechte privat Versicherter vorgeschlagen wurde, hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun einen Gesetzesentwurf vorbereitet.

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, sieht die Neuregelung unter anderem ein geändertes Sonderkündigungsrecht für Versicherungsnehmer sowie eine Auskunftspflicht zur Kostenübernahme für die privaten Krankenversicherungen vor. Mit den Änderungen will die FDP die Akzeptanz für die private Krankenversicherung erhöhen und Privatpatienten mehr Rechte in der
Gesundheitsversorgung einräumen. Mehr dazu hier.

Auskunft zur Kostenübernahme

Für Privatpatienten ist insbesondere die geplante Änderung bezüglich einer möglichen Kostenübernahme durch die Versicherungsgesellschaft von großer Bedeutung. Zukünftig sollen privat Versicherte einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, dass die Versicherung ihnen vor der Behandlung mitteilt, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernehmen wird. Der Versicherungsnehmer muss der Krankenversicherung dafür einen Heil- und Kostenplan vorlegen,
im Anschluss soll er die Zu- oder Absage zur Kostenübernahme erhalten. Bei dringendem Behandlungsbedarf ist geplant, die privaten Krankenversicherer zu einer sofortigen Auskunft zu verpflichten. Bisher erfahren privat Versicherte vor einer Behandlung oftmals nicht, ob sie die dafür anfallenden Kosten im Nachhinein selbst tragen müssen. Besonders bei sehr kostenintensiven Heilbehandlungen entsteht dadurch für viele Patienten eine zusätzliche Belastung. Der neue
Gesetzesvorschlag sieht die Auskunft zu einer Kostenübernahme für alle Behandlungen vor, für die über 3000 Euro gezahlt werden müssen.

Geändertes Kündigungsrecht für die PKV

Zusätzlich möchte die Justizministerin den Kunden der Privaten ein verlängertes
Sonderkündigungsrecht im Zuge einer Beitragserhöhung einräumen. Hatten Privatpatienten bisher einen Monat Zeit, ihre Versicherung nach einer Anhebung der Beiträge zu kündigen, soll diese Frist in der Zukunft nun zwei Monate währen. Ein weiterer Vorschlag zur Änderung sieht vor, dass privat Versicherte einen Basistarif mit Selbstbehalt dann kündigen können, wenn dieser für sie keine Beitragssenkung bedeutet. Auch Zusatzverträge sollen künftig erlöschen, wenn die private Krankenversicherung gekündigt wird.

Geschrieben von Juliane Wellisch ( info [at] krankenversicherung.net )

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