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Mit dem Studienkredit das Studium finanzieren
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Nach Einführung der Studiengebühren ist es für Studenten zunehmend schwierig geworden, ihr Studium zu finanzieren. Mit Hilfe eines Kredit für Studenten, zur Finanzierung der Studeingebühren oder anderer während des Studiums anfallender Kosten, kann diesem Problem entgegengewirkt werden. Diese Kredite und Darlehen müssen nach dem Studium komplett mit Zinsen zurückgezahlt werden. Die zum Bund und den Ländern gehörende KfW Bankengruppe hat den Auftrag, Kredite anzubieten. Es werden zwei Formen der KfW-Kredite unterschieden: Der "Studienkredit" kann zu Beginn des Studiums aufgenommen werden, der "Bildungskredit" kurz vor dem Abschluss des Studiums. Bei dem Studienkredit können zwischen 100 und 650 Euro monatlich aufgenommen werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Rückzahlung erfolgt frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss des Studiums, wobei die Zinsobergrenze von derzeit 8,9 % nom. p. a. für 15 Jahre feststeht. (Quelle: KfW) Ein weiterer Vorteil leight darin, dass der KfW-Studienkredit mit anderen Finanzierungsangeboten wie z. B. dem Bildungskredit kombiniert werden kann. Wer volljährig ist und an einer Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert ist und zudem noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügt, ist antragsberechtigt. Der "Bachelor" wird zum Zweck der Finanzierung des konsekutiven Masterstudiums nicht als berufsqualifizierend gewertet. Die Laufzeit liegt bei maximal 34 Jahren und beinhaltet eine maximal 5-jährige Auszahlungsphase, diese kann einmalig um 2 Jahre verlängert werden. Es folgt die tilgiungsfreie Zeit, sie beträgt 18 bis 23 Monate, darauf folgt die Tilgungsphase. Diese kann auf 25 Jahre ausgedehnt werden. Der Bildungskredit wird zur finanziellen Unterstützung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, etwa für Auslandssemester, verwendet. Er ist ebenfalls unabhängig vom Einkommen der Eltern. Um den Bildungskrdit zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: - Deutsche Staatsbürgerschaft - bestehen der Zwischenprüfung - Abschluss des ersten Teils eines Konsekutiv-Studeingangs, betreiben eines postgradualen Diplomstuiums oder eines Master bzw Magisterstudiums - Teilnahme an einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium - Teilnahme an einem mit dem Studium in Vebindung stehenden Praktikum - Das 36. Lebensjahr darf nicht vollendet sein. Geschrieben von Dirk Staudinger ( dst [at] gmx.de ) |
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