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Ein wichtiger Lebensretter im Haushalt ist der Rauchmelder. Dieser ertönt mit einem lauten Signal, sobald Rauch in die Kammern des Gerätes kommt. Vor allem im Schlaf ist eine solche Funktion extrem wichtig, da giftige Rauchgase von uns im Schlaf nicht wahrgenommen werden konnen.
So gleiten die meisten Brandopfer vom Schlaf in eine tiefe Bewusstlosigkeit, aus der es kein Erwachen mehr gibt. Der durchdringende Signalton eines Rauchmelders sort hier für ein zeitnahes erwachen, bevor die Vergiftung stattfindet und rettet so Ihr Leben.
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In Deutschland gibt es noch keine einheitliche Pflicht zur Montage der Rauchmelder. Lediglich neun Bundesländer verpflichten den Vermieter oder die Hausverwaltung, in den jeweiligen Nutzeinheiten die Lebensretter anbringen zu lassen. Die neun Länder sind: Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt.
Beim Kauf der Rauchmelder sollte man der Qualität vertrauen und sich an Geräte halten, die mit einem CE-Zeichen inklusive Prüfnummer, gekennzeichnet sind. Dieses CE-Zeichen sagt aber lediglich aus, dass der Brandmelder auch in Europa verkauft werden darf. Wer zudem wirkliche Qualität haben möchte, sollte darauf achten, dass die Geräte von Prüflaboren getestet wurden. Es empfiehlt sich, Rauchwarnmelder mit einer Batterielebensdauer von zehn Jahren zu erwerben. Die Brandmelder sind relativ unauffällig und werden kabellos an der Decke befestigt. Auch ohne fachmännische Hilfe lassen sie sich anbringen. Zu beachten ist, dass die Geräte möglichst mittig im Raum bzw. fünfzig Zentimeter von den Wänden entfernt angebracht werden. Zudem nicht in der Nähe von starker Zugluft und nicht in Zimmern, in denen starke Rauchentwicklung auftreten kann. Die Funktionsweise ist denkbar einfach: Sobald Rauch in die Rauchmesskammer dringt, ertönt ein lauter Signalton. Wenn die Melder bei einem Fachunternehmen beispielsweise gemietet sind, werden die Geräte auch jährlich gewartet. Nach zehn Jahren werden sie dann ausgetauscht. Bei gekauften Geräten sollte auch nach spätestens dieser Zeit ein Austausch erfolgen.
Hilfreich ist auch zu wissen, dass zwischen Mindest- und Optimalausstattung unterschieden wird. Die Gesetzgebung beruft sich auf die Norm DIN 14676, wonach Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Bei der Optimalausstattung werden alle Räume ausgestattet, ausgenommen die Räume, in denen starke Rauchentwicklung entstehen kann.
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