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Neue Regelung für die Übersetzungen von Patenten
Übersetzungen von Patenten
Durch das Londoner Sprachenprotokoll, das aller Voraussicht nach am 1. Mai 2008 in Kraft treten wird, werden die Kosten für die Übersetzung von Patenten bedeutend reduziert werden. Das Sprachenprotokoll zum europäischen Patentübereinkommen sieht vor, dass es – im Gegensatz zu der jetzigen Regelung, nach der ein europäisches Patent in die Amtssprachen sämtlicher Staaten, in denen das Patent wirksam werden sollte, zu übersetzen ist – künftig reicht, wenn die Patentschrift in einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamtes (Deutsch, Englisch, Französisch) vorliegt. Vor allem für exportorientierte Unternehmen aus Ländern, in denen eine dieser Sprachen Amtssprache ist, enthält die neue Regelung ein großes Einsparungspotential.

Im Gegensatz zu Deutschland ist Österreich dem Londoner Sprachenprotokoll nicht beigetreten. Das bedeutet, dass englische und französische Unternehmen, die europäische Patente in Österreich anmelden wollen, immer noch eine deutsche Übersetzung der Patentschrift anfertigen lassen müssen. Diese (finanzielle) Hürde dürfte dazu führen, dass manche ausländische Firmen ihre Patente nicht in Österreich einreichen werden um so die Kosten für eine deutsche Übersetzung nur für Österreich zu sparen. Natürlich wird es auch viele Unternehmen geben, die nicht auf den Patentschutz in Österreich verzichten wollen/können. Somit hat das Londoner Sprachenprotokoll für österreichische Übersetzungsbüros auch eine positive Seite. Bis jetzt war es Usus, dass ausländische Unternehmen, die in Österreich ein Patent anmelden wollten, beim österreichischen Patentamt eine von deutschen Sprachdienstleistungsunternehmen erstellte Übersetzung einreichten. Jetzt, wo in Deutschland bald auch englische und französische Patentschriften akzeptiert werden, kommt auf die österreichischen Übersetzungsbüros, die Übersetzungen von Patenten anbieten, bestimmt mehr Arbeit zu.

Übersetzungsbüros, die die Übersetzung von Patenten anbieten, arbeiten mit Übersetzern, die nicht nur über die notwendigen Fachkenntnisse in Bezug auf den Bereich, auf den sich die Patentschrift bezieht, und perfekten Sprachkenntnisse verfügen, sondern sich auch mit den formalen Richtlinien eines Patents auskennen.


Geschrieben von Leopold Dr. Decloedt ( partner-connect [at] utanet.at )

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