Ein Personenschützer kann bei einem privaten Sicherheitsdienst angestellt, oder als Beamter für die Polizei oder das Bundeskriminalamt tätig sein.
Arbeitet man im Personenschutz, ist die Hauptaufgabe, Personen vor Gewalt zu schützen Dies kann in vielen Fällen nötig werden: Jeder kennt – und wenn auch meist nur aus dem Fernsehen oder aus Hollywood-Filmen wie „Bodyguard“ - Personenschützer, die bekannte Personen wie Schauspieler in der Öffentlichkeit begleiten. Personenschützer, die hochrangige Politiker oder Staatsgäste begleiten, hat man auch schon gesehen. Der Schutz von Zeugen oder von Kriminalitätsopfern wird in den Medien auch gelegentlich thematisiert.
In der Realität geht es oft wenigr spektakulär zu, es müssen z.b. auch „weniger spektakuläre“ Menschen geschützt werden, Schutzpersonen können z.b. normale Privatpersonen, die sich von „Stalkern“ bedroht fühlen oder auch Chefs großer Firmen oder Konzerne, die Angriffe oder Entführungen befürchten.
Der Personenschützer muss die zu schützende mit seinem Körper schützen, und sich immer in Tuchfühlung zur Schutzperson aufhalten. Er muss Risiken erkennen und richtig und einschätzen, bei Gefahr muss er mit kühlem kopf reagieren. Es ist dabei wichtig, die Person in den unterschiedlichsten Situationen schützen zu können, z.B. sowohl im Park beim joggen, beim Abendessen mit der Familie, bei einer Großveranstaltung oder auch am Flughafen.
Wer sich für die Arbeit beim Personenschutz interessiert, hat verschiedene Möglichkeiten:
Wer im öffentlichen Dienst, z.B bei Polizei oder BKA anzufangen, muss hohe anforderungen erfüllen. Als erstes muss er die „normale“ Ausbildung bei diesen Behörde erfolgreich durchlaufen. Wenn er dann den Beamtenstatus erreicht hat, kann er sich intern für eine Tätigkeit im Personenschutz bewerben zu können.
Wer bei einem privaten Sicherheitsdienst als Personenschützer ausgebildet oder eingestellt werden möchte, muss ebenfalls hohen Anforderungen genügen: Je nach Sicherheitsdienst, bei dem man arbeiten möchte, können die Anforderungen sich stark unterscheiden. Immer gilt aber, dass der Bewerber körperlich fit sein muss und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnishaben muss. Darüberhinaus sollte der angehende Personenschützer als weitere Mindestvoraussetzung schon einmal bei einem Wachdienst oder Sicherheitsdienst gearbeitet haben. Viele Unternehmen bevorzugen aber Bewerber mit einer militärischen Ausbildung oder ehemalige Polizeibeamte, die sich optimalerweise im Umgang mit Waffen auskennen und eine Kampfsportart beherrschen.
Wer sich für den Beruf Personenschützer entscheidet, benötigt gute Nerven und muss sehr belastbar sein - denn nicht jeder ist den psychischen und physischen Belastungen dieses Berufes gewachsen.
Geschrieben von Kerstin Becker ( yari [at] gmx.net )
|
|
|
| |