Der zunehmende Rückgang der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen macht es für immer mehr Menschen erforderlich, zusätzlich zu ihrer Krankenversicherung private Krankenzusatzversicherungen abzuschließen. Doch Zusatzversicherung ist nicht gleich Zusatzversicherung. Die Leistungen sind so vielfältig, wie es Versicherungsvarianten gibt. Eine private Krankenzusatzversicherung kann ambulante und stationäre Zusatztarife umfassen wie zum Beispiel die Kostenübernahme beim Besuch eines Heilpraktikers oder die Übernahme der mittlerweile immens hohen Zuzahlungen für Brillen und Sehhilfen. Im stationären Bereich drehen sich die Tarife vorwiegend um 1- oder 2-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung. Letztere Komponenten sind bei der Situation in deutschen Krankenhäusern weniger relevant, aber die Kostenübernahme für Optiker und Heilpraktiker können teure Zuzahlungen vermeiden und machen durchaus Sinn. Ebenfalls zum Bereich der Zusatzversicherungen im Krankheitsfall zählt die Zahnzusatzversicherung. Sie ist besonders wichtig, da vor allem die gesetzlichen Krankenkassen, in denen ein Grossteil der Bevölkerung Mitglied ist, die Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz kontinuierlich kürzen. Gleichzeitig steigen aber aufgrund zunehmender Überalterung der Bevölkerung und zunehmender Bürokratie in den Kassen die Krankenkassenbeiträge immer weiter an. Für gesetzlich Versicherte besteht daher der einzige Ausweg, den teilweise extrem hohen Zuzahlungen bei zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungen entgegenzutreten, im Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, welche diese Zuzahlungen minimiert. Auch hier muss allerdings vor Versicherungsbeginn wahrheitsgemäß Auskunft über den Zustand der eigenen Zähne gegeben werden, da anhand dieser Beschreibung Tarife und die Versicherbarkeit des Antragstellers berechnet werden. Wer hier trickst oder überfällige Behandlungen verschweigt, kann im Behandlungsfall vor dem Problem stehen, dass die Zahnzusatzversicherung die Leistungsübernahme verweigert und er die Kosten selber tragen muss. Daher gilt hier wie übrigens bei allen anderen Versicherungsarten auch: wahrheitsgemäße Angabe des eigenen Gesundheitszustandes ist oberstes Gebot.
Geschrieben von Daniel Franke ( info [at] franke-media.net )
|
|
|
| |