Wie unterscheiden sich Rabattretter und Rabattschutz in der Autoversicherung?
|
|
|
Diese beiden Absicherungsbereich werden leider immer wieder vom Kunden verwechselt, so daß man Gefahr läuft u. U. nicht den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten. Daher nachfolgen eine Erklärung hierzu.
|
|
Der Rabattretter
|
|
|
Wird nicht von jedem Versicherer angeboten, wenn doch ist dieser beitragsfrei im Tarif bzw. im Bedingungswerk verankert. Hierbei hat man praktisch einen Schaden frei ab einer gewissen Schadenfreiheitsklasse. Oft beginnt dies ab der SF-Klasse 20 durchaus auch erst deutlich darüber. Somit können hiervon nur Kundenkreise profitieren welche schon lange schadenfrei fahren.
|
|
Der Rabattschutz
|
|
Auch dieser wird nicht von jedem Versicherer angeboten. Falls er darstellbar bzw. abschließbar ist, geht dies nur gegen Mehrbeitrag (z.B. 10% Aufschlag) und muß bei Wunsch separat abgeschloßen werden für Haftpflicht (KH) als auch Vollkasko (VK). Meist geht der Einschluß/Abschluß aber erst ab einer mindest Schadenfreiheitsklasse (z.B. ab SF 5). Manche Anbieter geben dann über die versicherte Sparte (Haftpflicht oder Vollkasko) einen Schaden pro Jahr frei oder es gib sogar Anbieter welche die Gesamtzahl der Schäden limitieren (z. B. max. 3 Schäden - egal ob diese tatsächlich mal in einem Jahr oder bisher/insgesamt erfolgt sind).
|
|
| Tipps hierzu |
|
| Wichtig ist auch zu berücksichtigen, daß man beim aktuellen Versicherer im Schadenfall bei vorhandenen Rabattschutz/-retter nicht hochgestuft wird, dies gilt allerdings nicht für andere Versicherer. Bei einem Wechsel des Anbieters werden i. d. R. auch die Schäden mitberücksichtigt und es erfolgt dann wieder eine Hochstufung. Daher beim Wechsel des Versicherers unbedingt hinterfragen ob die Schäden angerechnet werden oder nicht. |
|
Geschrieben von Christian Rogalewicz ( c.rogalewicz [at] compare-kfz.de )
|
|
|
| |