Raus aus der Schuldenfalle
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5 Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet, die Tendenz steigt weiter. Vorbei die Zeiten, indem dieses Problem nur Unterschichten betraf. Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit und überhöhtes Konsumverlangen treiben viele Bundesbürger in die Schuldenfalle. Welcher ist der beste Umgang mit Gläubigern? Wie vermeidet man künftig unnütze Schulden?
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Der "Gläubiger K.O." gibt Antwort
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Wo man früher fast nie eineChance hatte, aus der Schulden-Falle zu entrinnen, ist heute ein schuldenfreier Neustart möglich. Jährlich machen knapp 100.000 Verbraucher davon Gebrauch. Eine scheinbar große Zahl, doch wenn man das mit den über 3,1 Millionen überschuldeten Haushalten vergleicht, relativiert sie sich schon wieder. Nur knapp 3% der Berechtigten nutzen diese einmalige Chance, Millionen dagegen noch gar nicht. Der Ratgeber "Der Gläubiger K.O." will Schuldnern helfen, sich mit der Materie vertraut zu machen und an einer besseren, weil sorgenfreieren Zukunft zubauen. Wege aus der Insolvenz finden Sie in diesem meist verkauften Fachbuch zum Thema Schuldenabbau und Schuldenregulierung.
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Welche Optionen gibt es? Beispiele aus dem "Gläubiger K.O.":
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Was die Juristen Verbraucher-Insolvenz nennen, heißt im Volksmund schlicht Privat-Konkurs – und trifft damit den Nagel auf den Kopf! Früher konnten nur Unternehmen und Unternehmer Konkurs anmelden. Ein Ende mit Schrecken, aber nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens war gegebenenfalls ein erfolgreicher Neustart möglich – ohne Altlasten. Dagegen gab’s für alle anderen, ganz normalen Verbraucher nur Schrecken ohne Ende. Nicht immer, aber immer öfter. Dass ein solch revolutionäres Gesetz, das die Befreiung von den Restschulden ermöglicht, eingeführt wurde, beweist, dass die Überschuldung in unserer Gesellschaft solche Seuchen- Ausmaße angenommen hat, dass höchster Handlungsbedarf gegeben war. Es wären sonst zu viele Existenzen dauerhaft zerstört worden; zu viele Menschen wären verarmt. Statt dass sie Steuern und Sozialabgaben entrichteten, hätte der Staat ihnen Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zahlen müssen. Dieser soziale Sprengstoff musste entschärft werden. Wer kann die Verbraucher-Insolvenz nutzen? Im Grunde jeder Nichtselbstständige: • Angestellte • Arbeiter • Beamte • Arbeitslose • Rentner • Pensionäre • Sozialhilfeempfänger • Hausfrauen Doch auch ehemalige freie Mitarbeiter, Selbstständige, Geschäftsführer und sogar Vorstandsmitglieder können das neue Insolvenzrecht unter gewissen Voraussetzungen nutzen und zwar wenn:
Befreien Sie sich von Ihren Schulden. Weitere Informationen finden Sie unter www.Schulden-Insolvenz.net
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Geschrieben von Eric Salchow ( eric.salchow [at] gmx.de )
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