Startseite arrow Recht arrow Rechte und Pflichten des Hochschulrechts



Rechte und Pflichten des Hochschulrechts

Das Verwaltungsrecht unterteilt sich in das einfache und das besondere Recht. Zum besonderen Verwaltungsrecht gehört neben vielen anderen Rechtsformen auch das Hochschulrecht, welches sich mit den rechtlichen Regelungen des Hochschulwesens befasst.

Da es sich hier um ein Rahmengesetz handelt fallen dem gesamten Hochschulrecht auch die Gesetzmäßigkeiten der einzelnen Landesgesetze zu, so da es mit unter zu unterschiedlichen Angaben im Hochschulrecht kommen kann. Nur die allgemeinen Angaben sind in allen Hochschulrechten gleich.


Auch Berufungsverfahren, die Prüfungsordnung und die Studienplatzklagen fallen unter dieses besondere Verwaltungsrecht. Wer ein Recht einfordert sollte sich stets im klaren darüber sein, das damit auch Pflichten verbunden sind, denn ein Recht kann nie auf der Willkür beruhen. Mit der Willkür ist in diesem Falle die Individualität des Einzelnen gemeint, als Beispiel könnte man nennen einer reicht seine Bewerbungsunterlagen im April ein, der andere im Juni und der nächste erst zwei Tage vor Studiumsbeginn, aber alle wollen sie am selben Tag mit dem Studium beginnen. Um diese Willkür zu strukturieren, gibt es Frist und Formvorlagen an den einzelnen Fakultäten und diese müssen eingehalten werden, sonnst kann man nicht auf sein Recht bestehen einen Studienplatz zu erhalten.
Hat man sich jedoch an alle Vorgaben gehalten und wird dann von der Universität aufgrund von Kapazitätenmangel abgelehnt, dann kann man entweder selbsttätig oder mit Hilfe eines Anwaltes eine Studienplatzklage einleiten, durch die eine Hochschule aufgefordert wird, die Kapazitäten offen zu legen. Bestehen berechtigte Zweifel an deren Ausschöpfung, werden die an neutraler Stelle berechnet und bewertet und unter allen Studenten mittels eines Losverfahrensverteilt, die eine Studienplatzklage eingereicht haben.


Dieses Recht kann nur in Anspruch genommen werden wenn auch die entsprechenden Pflichten, die das Hochschulrecht aufgibt erfüllt worden sind. Besonders sollte man bei Besuch auf die Klassenzahl achten, meist ist besser für den Studenten oder Schüler das die Klasse kleiner ist als in den vorherigen Schulen wie Gesamtschule die meist aus 30 Schülern ist.



Geschrieben von nico lavacca ( nesta123 [at] gmx.net )

Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 


PDF Drucken E-Mail

 
 
< zurück weiter >