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Rechtsschutzversicherung für Studenten gewinnt an Bedeutung
Studenten stoßen auf vermehrte Probleme im Zusammenhang mit dem Studium
Die Regularien für Studenten haben sich im Verlauf der letzten Jahre deutlich gestrafft. Der Numerus clausus und auch Wartezeitenregelungen machten vielen Studenten das Leben schwer. Einfach an der Universität einschreiben und das Studium beginnen ist heute eher Ausnahme als Regeln. Viele deutsche Hochschulen haben inzwischen lokal begrenzte Zulassungsbeschränkungen, sofern die Studienplatzvergabe nicht nur die ZVS, die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze, geregelt ist.

Damit erhalten zahlreiche angehende Studenten zunächst einmal Ablehnungsbescheide von der Universität ihrer Wahl. Abiturienten müssen die Ablehnungen nicht bedingungslos akzeptieren. Ein guter Rechtsschutz ist allerdings Voraussetzung, wenn der Kampf um den Studienplatz auf dem Rechtsweg erfolgen soll. Mit dem Rechtsschutz kann der Weg zur gewünschten Universität nur noch aus dem Grund der Ausschöpfung der Studienplatzpotenziale erfolgen. Ansonsten kann der Rechtsschutz den Weg zur Universität leichter öffnen.

Oftmals nutzen Universitäten ihre Potentiale nicht aus

Gerade dann, wenn der Ablehnungsbescheid beim Studenten eintrifft, obwohl die Universität ihre Potenziale nicht ausgeschöpft hat, steht sich der Abiturient mit Rechtsschutzversicherung bessern. Hier besteht die Möglichkeit, dass ein gerichtliches Eilverfahren, das von der Rechtsschutzversicherung finanziert wird, den Weg zum gewünschten Studienplatz noch ebnen kann.

Studienplatz unabhängig von der Abiturnote oder auch der ZVS erhalten

Mit dem Rechtsschutz hat der Abiturient berechtigte Chancen, mittels Studienplatzklage auch dann einen Studienplatz an der gewünschten Universität zu erstreiten, wenn die Abiturnote, die geforderten Wartezeiten oder auch die ZVS gegenteiliges vermuten lassen. Wer gegen die ZVS selbst klagen möchte, kann nur mit geringen Erfolgen rechnen. Besser ist der Weg der direkten Bewerbung an der gewünschten Universität, da die Klage gegen den Ablehnungsbescheid einer Universität mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung deutlich aussichtsreicher ist.

Der Anwalt muss nicht sein - ist aber empfehlenswert

Mit der Rechtsschutzversicherung die Klage auf einen Studienplatz anzustrengen, bedarf zunächst einmal nicht der Hinzuziehung eines Anwaltes. Allerdings ist es sehr ratsam, den Anwalt einzuschalten und hier eingehende Beratung zu suchen, da die einzelnen Bundesländer über verschiedene Form- und Fristvorschriften verfügen, die der Anwalt besser kennt. Zudem werden die Kosten für die anwaltliche Beratung von der Rechtsschutzversicherung getragen.

Geschrieben von Zsolt Antal ( zsolt.antal [at] seobrain.ro )

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