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Warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist
Die Rechtsschutzversicherung unterscheidet sich vor allem in einem Punkt von den anderen Versicherungen: Eine Schadensmeldung per Formular ist nicht erforderlich. Sollte einmal ein Schadensfall auftreten, der in den Bereich der Rechtsschutzversicherung fällt, wird der Versicherungsschein einfach dem eigenen Anwalt vorgelegt. In einem weiteren Schritt kann dann genau geprüft werden, wer die Deckung des Schadensfalles übernimmt.

In den jüngsten Jahren stiegen die Schadensaufwendungen, die von den Rechtsschutzversicherungen beglichen werden mussten, leider stetig. Um das Beitragsniveau dennoch einigermaßen zu halten, müssen die schadensträchtigen Kunden nun leider gründlich selektiert werden, was im Einzelfall natürlich sehr unangenehm werden könnte. Dieses Vorgehen kann umgangen werden, indem die Rechtsschutzversicherung nicht bei jeder Kleinigkeit von dem Versicherten in Anspruch genommen wird. Andernfalls könnte die Versicherung in einem besonders extremen Fall leider auch durch eine einseitige Willenserklärung einfach kündigen.
Für den Versicherten stellt sich die Suche nach einer neuen Rechtsschutzversicherung in einem solchen Fall ebenfalls als sehr problematisch heraus. Die Streitigkeiten sollten also nach Möglichkeit anders geklärt werden als vor Gericht. Zumindest sollte eine außergerichtliche Einigung zunächst versucht werden. Sollten einmal wirklich alle Stricke reißen, steht die Rechtsschutzversicherung immer noch als Ansprechpartner und mögliche Unterstützung bereit.

Bei dem ersten Schaden, den ein Versicherter vorbringt, wird natürlich noch keine Rechtsschutzversicherung kündigen. Sollte der Versicherter jedoch zwei Schäden pro Jahr an seine Rechtsschutzversicherung melden, ist die Gefahr, dass der Vertrag von der Versicherung aufgelöst wird, schon erheblich.

Auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte ein potenzieller Versicherter dennoch nicht verzichten. Lediglich der Einsatz einer solchen Versicherung sollte zuvor genau abgeschätzt werden. Eine Rechtsschutzversicherung sollte also wirklich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte wirklich überhaupt keine andere Möglichkeit mehr sieht, um seinen Streit zu schlichten. Sollte dies aber zutreffen, ist die Rechtsschutzversicherung ein guter und verlässlicher Partner, der einen Großteil der finanziellen Last, die durch den Gang vor Gericht entsteht, von dem Versicherten abnimmt.

Leider bekommt nicht immer der Recht, der auch Recht hat. Der Ausgang vor Gericht lässt sich nicht wirklich genau voraussehen. Deshalb kann eine Klärung eines Streitfalles, sobald ein Anwalt eingeschaltet werden muss, für beide Seiten zu einer teuren Angelegenheit werden. Selbst wenn der Versicherte absolut nicht streitlustig ist, könnte eines Tages ein Anwalt ungewollt benötigt werden. So könnte dies etwa bei einem Verkehrsunfall sein, der sehr schnell und unerwartet passieren könnte. Hierbei müssen bei der Klärung des Hergangs sowie der Schuldfrage nur ein paar kleine Probleme aufzutauchen, und schon ist der Weg zum Anwalt und vielleicht auch vor Gericht unausweichlich.

Geschrieben von ralphgönner Ralph Gönner ( thoni69 [at] yahoo.de )

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