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Die zwei Bausteine der Riester-Förderung erklärt

Staatliche Förderung soll die private Altersvorsorge attraktiv machen


Die staatliche Rente wird zukünftig für viele nicht mehr zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards ausreichen. Der steigenden Lebenserwartung steht eine niedrige Geburtenrate gegenüber, sodass immer mehr Rentner von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen. Künftigen Rentnern droht daher die Altersarmut, wenn nicht zusätzlich zur staatlichen Rente auch privat vorgesorgt wird.


Um die private Altersvorsorge attraktiver zu machen, fördert der Staat diese in Form der Riester-Rente. Die Förderung findet dabei auf zwei Arten statt, von der verschiedene Zielgruppen unterschiedlich stark profitieren.

Förderbaustein 1: Direkte Zulagen

Zunächst muss der Riester-Sparer, um die vollen Zulagen zu erhalten, 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Riester-Zulagen des laufenden Jahres in den Vertrag einzahlen. Dies ist der so genannte Mindesteigenbeitrag. Wird weniger als der Mindesteigenbeitrag eingezahlt, werden auch die Riester-Zulagen anteilig gekürzt.

Bei den direkten Riester-Zulagen unterscheidet man Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus. Die Zulagen werden dem Riester-Vertrag direkt gutgeschrieben, ohne Umweg über den Vertragsbesitzer.

Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr und steht jeder förderberechtigten Person zu.

Die Kinderzulage wird pro kindergeldberechtigtem Kind dem Vertrag eines Elternteils gutgeschrieben. Der Anspruch besteht bei dem Elternteil, dem auch der Kindergeldanspruch zugesprochen wird.

Der Berufseinsteiger-Bonus beträgt 200 Euro und ist eine Sonderform der Zulage, da dieser nur einmalig ausgezahlt wird. Personen unter 25 Jahren erhalten diesen im Jahr des Vertragsabschluss einmalig gutgeschrieben.

Wichtig für den Erhalt der Riester-Zulagen ist, dass ein entsprechender Zulagenantrag bei der zentralen Zulagenstelle gestellt wurde. Die Zulagenstelle überprüft die Förderberechtigung und die Höhe der eingezahlten Eigenbeiträge im Verhältnis zum Vorjahreseinkommen.

Bei den direkten Zulagen profitieren besonders Personen mit niedrigem Einkommen oder mit vielen Kindern.

Förderbaustein 2: Steuerliche Förderung

Von diesem Baustein der Riester-Förderung profitieren vor allem Personen mit hohem Einkommen. Die Eigenbeiträge zur Riester-Rente abzüglich der Zulagen können als Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente in der Steuererklärung ist beschränkt auf 2.100 Euro pro Jahr.



Geschrieben von Philipp Fey ( philipp_fey [at] riester-informationen.de )

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