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Wege zur Riester-Rente für Selbständige
Neben den gesetzlich pflichtversicherten Beschäftigten können durchaus auch verheiratete Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren. Grundsätzlich stehen dabei zwei Möglichkeiten offen.

Voraussetzung ist zunächst ein bereits bestehender Riester-Vertrag, der auf den förderungsberechtigten Ehepartner läuft und auf den die Mindestbeiträge einbezahlt werden. Der selbständige Ehepartner darf nun einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und kann die staatlichen Fördermittel beantragen. Die jährliche Grundförderung wird sogar dann erteilt, wenn für diesen Riester-Vertrag keine Mindestbeiträge geleistet wurden. Um eine spürbare Rentenverbesserung zu generieren, empfehlen sich jedoch höhere Beitragszahlungen.

In der zweiten Variante kann der Selbständige seinen Ehepartner als Minijobber in seinem Unternehmen einstellen. Der Ehepartner wird jedoch nur dann unmittelbar förderungsberechtigt, wenn er auf die eigentlich geltende Rentenversicherungsfreiheit bei Minijobs freiwillig verzichtet und die Mindestbeiträge einbezahlt. Die daraus resultierenden geringen monatlichen Kosten, die dem Selbständigen durch Abführung der Beiträge an die Rentenkasse entstehen, werden durch die Vorteile jedoch schnell überkompensiert. Denn auch in diesem Fall wird der Selbständige mittelbar zulagenberechtigt und muss auch keine Mindestbeiträge leisten, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen.

Entsprechend attraktiver gestalten sich beide Varianten, wenn das Ehepaar Kinder hat, da dann weitere Zulagen möglich sind. Zusätzlich bieten sich steuerliche Vorteile. Zunächst kann der unmittelbar begünstigte Ehepartner bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Wird diese Freigrenze nicht ausgereizt, kann auch der mittelbar zulagenberechtigte Ehepartner seine Beiträge bis zur gemeinsamen Höchstgrenze absetzen.


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Geschrieben von Stefan Göbel ( goebel [at] opc-online.de )

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