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Riester Rente für Beamte auch eine Interessante Altersvorsorge
Mit dem Altersvermögensgesetz und der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000 und 2001 wird der Aufbau einer Kapital gedeckten zusätzlichen Altersversorgung notwendig, da die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr genügt.
Die Riester Rente bietet durch die staatliche Förderung einen besonderen Anreiz für das Alter vorzusorgen. Zum förderfähigen Personenkreis zählen alle diejenigen, die Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung oder Empfänger von Besoldung bzw. Amtsbezügen sind. Daher ist die Riester Rente für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sinnvoll. Des weiteren sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld und Eltern während der Kindererziehungszeit förderberechtigt. Einen Förderanspruch haben auch diejenigen, die selbst nicht zum direkt förderberechtigten Personenkreis zählen, sofern sie einen Rister Vertrag auf ihren eigenen Namen abschließen und der Ehegatte


förderberechtigt ist. Die staatliche Förderung erfolgt in Form der Zahlung einer Grundzulage sowie einer Kinderzulage pro Kind, das Kindergeld erhält.
Üblicherweise wird die Kinderzulage auf den Vertrag der Mutter angerechnet.
Sowohl die Kinder- als auch die Grundzulage steigen in den kommenden Jahren auf 185 € bzw. 154 € pro Jahr.
Anspruch auf die erwähnten Zulagen besteht allerdings nur, sofern die versicherte Person einen gewissen Eigenbeitrag leistet, der für das Jahr 2007 bei 60 € im Jahr bzw. 5 € im Monat liegt. Der Höchstbetrag der Eigenleistung von 1575 € im Jahr darf nicht überschritten werden. Abhängig von der individuellen Vertragsgestaltung beinhaltet die Riester Rente in der Leistungsphase eine lebenslange Rente oder die Rentenzahlung an die Hinterbliebenen der versicherten Person über eine vereinbarte Dauer.

Vorgesehen ist der Leistungsbeginn mit Beginn der Altersrente, d.h. nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Auf Wunsch kann die monatliche Rentenzahlung schon ab dem 60. Lebensjahr beantragt werden, jedoch ist in diesem Falle der monatliche Betrag geringer.


Geschrieben von Ricki Males ( webmaster [at] finanz-check.com )

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