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Was soll ich als Wohnung- oder Hausbesitzer beachten?
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AKTUELLE VERSICHERUNGS - TIPPS Risikolebensversicherung zur Existenzsicherung sollten Haus- oder Wohnungskäufer in jedem Fall eine Risikolebensversicherung abschließen. Familien mit Kindern sollten diesen Todesfallschutz für beide Elternteile beschließen, auch wenn es lediglich einen Verdiener gibt. Stirbt der nicht berufstätige Partner, ist auf diese Weise genügend Geld vorhanden, damit der Hauptverdiener für eine Unterstützung der Kinder bezahlen kann. Die Höhe des Versicherungsschutzes für den Hauptverdiener sollte so ausgewählt werden, dass nicht nur die Hypothek abgetragen werden kann, sondern der Hinterbliebene obendrein lange genug monetär abgesichert ist, um die Kinder eine Zeitlang allein zu betreuen und sich in Ruhe auf die Rückkehr in das Berufsleben vorzubereiten. Als Faustformel gilt: es sollte pro Hinterbliebenem ein Jahresnettogehalt abgesichert werden. So ganz preisgünstig ist dieser Schutz aber keinesfalls: damit die Angehörigen im Sterbefall einen Betrag von 300.000 Euro erhalten, muss ein 40-jähriger Nichtraucher für eine Risikolebensversicherung mit 20 Jahren Laufzeit pro Monat mit rund 30 bis 35 Euro rechnen. Invaliditätsversicherung für Kinder Darüber hinaus sollten Eltern für jedes Kind eine Invaliditätsversicherung abschließen. Die bis zu 600 Euro pro Jahr sowie Versicherten kostenden Policen sind im Besonderen dann vernünftig, wenn alle beide Elternteile arbeiten. Ist ein Kind auf dauerhafte Pflege angewiesen, wird zumindest ein Ehepartner seine Arbeit aufgeben müssen. Das kann die Finanzierung der Immobilie zum Kippen bringen. Die Police sollte so ausgewählt werden, dass das Kind bei dauerhafter Körperbehinderung nicht bloß eine ausreichende monatliche Rente bis zum Lebensende bekommt, sondern zudem auch eine einmalige Summe von mindestens 30.000 Euro ausgezahlt bekommt. Infolgedessen sind die Kosten auch für einen behindertengerechten Umbau im Haus abgedeckt. Berufsunfähigkeitsversicherung Des Weiteren sollte für jeden Verdiener eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Diese springt mit einer monatlichen Rentenzahlung ein, sofern aufgrund einer Erkrankung oder dauerhafter Beeinträchtigung die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Tauglich sind allerdings nur Policen ohne sogenannte „abstrakte Verweisklausel“. Sonst kann die Versicherung die Zahlung mit dem Hinweis vorenthalten, dass der Versicherte theoretisch in einem anderen Berufsfeld weiterhin arbeitstauglich ist, unabhängig davon, ob er jemals eine anderweitige Arbeit finden kann oder nicht. Um vor Fallstricken im Kleingedruckten der Policen gesichert zu sein, sollte vor Unterzeichnung von der Assekuranz oder ihrem Beauftragten eine schriftliche Zusicherung eingeholt werden, dass dieser Kontrakt keine Verweisklausel jeglicher Art enthält. Um im Fall einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente von 2.000 Euro bis zum 63. Lebensjahr zu erhalten, muss beispielsweise ein 40-jähriger Berufstätiger einen Jahresbeitrag von ungefähr 760 Euro zahlen. Deutsches Eigenheim - Wagnis Bei der Sicherung der wichtigsten Kapitalanlage ihres Lebens sind erstaunlich viele Grundeigentümer leichtsinnig wie im Spielsalon: laut der jüngsten Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben bloß 80 Prozent der Hausbesitzer im Land ihre Immobilie mit einer Wohngebäudepolice gesichert. Darüber hinaus sogar nur 30 Prozent haben ihre Häuser gegen Elementarschäden versichert. Ein gefährliches Spiel nicht nur mit dem Feuer! Denn diese Versicherungslücken können Hauseigentümer in den Bankrott treiben. Aus Furcht vor Geldentwertung wurden im vergangegen Jahr 10 % mehr Immobilien verkauft. Und der Trend setzt sich fort. Jeder fünfte Eigner ist nicht abgesichert, wenn sein Haus durch Feuer, Hagel, Sturm oder berstende Wasserleitungen beschädigt wird, ist seitens der GDV zu hören. Im Schadensfall steht die Familie allein da. Dies kann den Ruin bedeuten. Mitnichten zu verstehen ist, daß gegen Gefahren durch Naturgewalten sogar nur 30 Prozent der Immobilien - Träger zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Indes deckt lediglich ebendiese Versicherungspolice die Schäden ab, die Starkregen, Schneedruck, Hochwasser, Erdrutsche und schlimmstenfalls Erdbeben anrichten. Obendrein ist eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz nicht einmal außergewöhnlich kostspielig. Um ein Eigenheim mit 150 Quadratmeter Wohnfläche so zu versichern, dass es bei einem Totalschaden rundherum gemäß den aktuellen Baustandards neu errichtet wird, verlangt der günstigste Anbieter in Dresden nur 113 Euro im Jahr. Für ein gleich großes Heim in Köln beträgt der niedrigste Jahresbeitrag ohne Selbstbehalt 199 Euro. Die Höhe der jeweiligen Unkosten hängt vom örtlichen Preisgefüge der Bauunternehmen ab. Achtung: in Hochwasser-Zonen sind Immobilien häufig in keiner Weise versicherbar, und wenn, zu nicht bezahlbaren Prämien. So bieten Assekuranzen in ausgesprochen hochwassergefährdeten Regionen eine Elementarschadenschutzpolice entweder gar nicht oder lediglich gegen eine hohe Eigenbeteiligung an. Betroffen sind davon laut GDV-Daten hingegen bloß ca. ein Prozent aller Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb: Finger weg von Häusern in solchen Zonen. Ob ein Heim gegen Flut versicherbar ist, lässt sich mit einem Telefongespräch bei der Versicherung ermitteln. Die Versicherungen haben gesamt Deutschland im Zonierungssystem für Überflutung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) katalogisiert. Keineswegs oder lediglich mit hoher Selbstbeteiligung versicherbar sind alleinig Immobilien in der ZÜRS-Zone IV. Hier droht zufolge Statistik einmal binnen zehn Jahren eine Überflutung. Bereits in der ZÜRS-Zone III, in der es im Mittelwert einmal innerhalb 50 Jahren zu einer Flut kommt, ist es demgegenüber kein Problem, eine Elementarschadenpolice abzuschließen. Der dafür fällige Aufschlag fällt jedoch von Versicherung zu Versicherung ungemein unterschiedlich aus. Bei einigen Versicherungen verteuert sich die Police dadurch bloß im unteren zweistelligen Prozentbereich, andere erheben Aufschläge von mehr als 200 Prozent. Trotzdem sind auch eine große Anzahl Besitzer, die Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschadenschutz abgeschlossen haben, keinesfalls zufriedenstellend geschützt. Zahlreiche Eigentümer sind unterversichert. Denn der Wert ihrer Häuser ist mit den Jahren mittels An- und Ausbauten sowie Modernisierungen gestiegen. Darum wird mehrheitlich vergessen, die Verträge entsprechend anzupassend. Alle Veränderungen, die den Wert der Immobilie steigern, sollten mit der Versicherung besprochen werden, damit diese die Versicherungspolice verbessert. Um sich vor Regressansprüchen zu schützen, wenn ein Ast auf das Nachbarhaus fällt oder ein Passant in der Winterzeit auf dem Gehweg vor dem Eigenheim ausrutscht und sich verletzt, sollten Eigentümer zudem eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die über den Daumen 70 Euro im Jahr kostet. Von einer Pflicht zur Schneeräumung entbindet die Versicherungspolice zwar nicht, die Assekuranz springt gleichwohl immerhin ein, falls jemand zu spät den Gehsteig räumt, weil der Wecker nicht geklingelt hat oder der beauftragte Räumdienst nicht rechtzeitig gekommen ist. Wird das Eigenheim mit Öl beheizt, sollte ferner eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet nur einige Euro im Jahr, deckt aber die Schäden, die bei einer Leckage des Öltanks entstehen. Hausbau Wer baut, sollte sich über eine nur wenige Euro teure Bauherrenhaftpflichtversicherung gegen Schäden absichern, die bei den Bauarbeiten angerichtet werden können. Die Versicherung springt zum Beispiel dann ein, wenn ein Wasserrohr ramponiert wird. Umfassende Informationen finden Sie unter 24Check-Versicherung.com Geschrieben von Maria Holz ( energynews [at] stromvergleichanbieter.info ) |
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