Startseite arrow Versicherungen arrow Zwei verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge



Riester- und Rürup-Rente als staatlich geförderte Altersvosrorge
Die staatliche Rentenversicherung ist über einen Generationenvertrag gesetzlich geregelt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen, dass die heutige junge Generation für die Rentenleistungen an die ältere Generation aufkommt. Aufgrund des demografischen Wandels ist dieses Prinzip nicht mehr zukunftsfähig und wird auf Dauer zu steigenden Rentenbeiträgen oder Kürzungen der Rentenzahlungen führen. Für die junge Generation von heute ist es wichtiger denn je, sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern.

Nachdem auch die deutsche Regierung erkannt hat, dass private Altersvorsorge sehr wichtig ist, hat sie Programme für die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge aufgelegt. Dazu gehören die Riester-Rente und die Rürup-Rente.

Die Riester-Rente

Um den Menschen die private Altersvorsorge finanziell zu erleichtern, wurde die Riester-Rente 2001 von der Bundesregierung gesetzlich verankert. Die staatliche Förderung der Riester-Rente über Zulagen schafft finanzielle Anreize für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Produkte der Riester-Rente mit staatlicher Förderung können von allen Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, abgeschlossen werden. Mit dem Prinzip der Riester-Rente wird über staatliche Förderung ein Anreiz für die Menschen geschaffen finanziell für das Alter vorzusorgen. Die verschiedenen Riester-Produkte bieten vielfältige Möglichkeiten zur Altersversorge. Sie erhalten eine garantierte lebenslange monatliche Rente. Mit der Riester-Rente wird Ihnen ein flexibler Rentenbeginn ermöglicht. Sie können zum Rentenbeginn 30% Sonderauszahlung und eine jährliche Rentensteigerung vereinbaren. Die Ansparsumme ist vererbbar. Die Produkte der Riester-Rente sind Hartz IV-pfändungssicher. Staatliche Förderung erleichtert das Ansparen der Altersvorsorge gerade für junge Familien mit Kindern, aber auch für Alleinstehende. Die staatliche Förderung beinhaltet einen Grundzuschlag, den Sie über die Einkommenssteuererklärung beantragen. Für Kinder gibt es weitere Zuschläge.

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (Basisrente) wurde 2005 eingeführt und richtet sich vor allem an diejenigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Alle Pflichtversicherten einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) oder Selbstständige, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, haben im Sinne der Riester-Rente keinen Anspruch auf staatliche Förderung. Der Staat fördert die Rürup-Rente in Form von Steuerbegünstigungen. Der Vorteil der Rürup-Rente liegt in den hohen steuerlichen Vorteilen, der Pfändungssicherheit bei Insolvenz und auch bei der Beantragung von Hartz IV darf die Rürup-Rente nicht berücksichtigt werden. Somit ist die Rürup-Rente für Selbständige, Freiberufler und Besserverdienende eine gute Alternative. Die Rürup-Rente überzeugt mit hohen Rentenzahlungen, die nachgelagert besteuert werden. Die Besteuerung der Rürup-Rente ist im Rentenalter gestaffelt und mit einem niedrigen Steuersatz belegt. Die Beiträge zur Rürup-Rente können mittlerweile zu 72% als Sonderausgaben bei der Steuer angesetzt werden. Jährlich erhöht sich dieser Satz um 2% bis im Jahr 2025 Alleinstehende bis zu 20.000 € und Verheiratete bis zu 40.000 € steuerlich absetzen werden können.

Sowohl die private Altersvorsorge über die Riester-Rente als auch über die Rürup-Rente werden staatlich gefördert. Beide bieten bei Nutzung aller Vorteile der staatlichen Förderung einen guten Grundstein für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Die Riester-Rente ist besonders für Familien und Geringverdiener interessant und bietet diesen über die staatlichen Zulagen einen guten Einstieg in die private Altersvorsorge. Die Rürup-Rente kann vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener mit hoher steuerlicher Belastung interessant sein.

Geschrieben von Klara Feldmann ( signup [at] qmedia.de )

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