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Erfahren Sie Details über die Rürup Rente als Altersvorsorge.
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Die Rürup Rente ist eine staatlich subventionierte Altersvorsorge, die nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt wurde. Sie existiert seit 2005 und wird auch als Basisrente bezeichnet. Diese Form der Altersvorsorge entspricht in der Leistung der gesetzlichen Rente und ist kapitalgedeckt. Es gibt kein Kapitalwahlrecht, d.h. die angesparte Summe darf nicht auf einmal ausgezahlt werden. Sie wird ein Leben lang verrechnet, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt und als Einkommen versteuert. Die Rürup Rente ist besonders für Leute interessant, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (Selbständige, Freiberufler), und somit auch keinen Anspruch auf Auszahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Selbständige und Freiberufler bekommen keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester Rente. Damit sie dennoch von steuerlichen Vorteilen profitieren können empfiehlt sich die Rürup Rente. Ein Weiterer Personenkreis für die Rürup Rente sind Personen, die ein hohes Einkommen haben, denn die steuerliche Belastung ist bei Ihnen sehr hoch. Die Rürup Rente hingegen bringt für sie steuerliche Vorteile. Der größte Unterschied zur Riester Rente besteht in der Förderung der Altersvorsorge. Bei der Rürup Rente gibt es keine Zulagen vom Staat. Er fördert dafür die steuerliche Abzugsmöglichkeit. Die Beträge sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Pro Person können 20.000€ angespart werden, davon sind im Jahr 2007 bis zu 64 Prozent abzugsfähig. Die steuerliche Berücksichtigung steigt bis in das Jahr 2025 kontinuierlich auf 100 Prozent an. Dadurch verringert sich das zu versteuerte Einkommen. Des Weiteren besteht bei der Riester Rente die Möglichkeit, sich bei Renteneintritt einen Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Der Betrag ist auf 30 Prozent der fälligen Leistung beschränkt. Diese Möglichkeit der Einmalauszahlung ist bei der Rürup Rente nicht möglich. Das angesparte Vermögen kann innerhalb der Ansparphase nicht gepfändet werden. Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird das Kapital und die laufenden Beträge nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Im Falles eines Todes können die Rürup Verträge nicht übertragen, verschenkt, beliehen oder vererbt werden. Der Staat möchte damit sicherstellen, dass das angesparte Kapital nur zur Rentenvorsorge verwendet wird. Geschrieben von Daniel Franke ( info [at] franke-media.net ) |
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