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Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Schulden los werden
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Jedes Jahr erleben mehr und mehr Schuldner in Deutschland ihr böses Erwachen. Ihre angehäuften Schulden und damit ihr Schuldenberg lassen sich mit dem zu erwirtschaftenden Einkommen nicht mehr tilgen - Probleme mit Mietschulden, Pfändungen, Kontokündigungen und Gerichtsvollziehern stehen ins Haus bzw. sind an der Tagesordnung. In dieser Situation ist es enorm wichtig, keinesfalls den Kopf in den Sand zu stecken, sondern kühlen Kopf zu bewahren und rasch - richtig - zu handeln. Der betroffene Schuldner sollte aktiv werden und die Möglichkeit einer Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz in Betracht ziehen. Damit kann er seinen Kopf endgültig aus der Schlinge ziehen und sich dauerhaft von seinen Gläubigern befreien. Das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenz genannt, ist seit 1999 im Insolvenzrecht und der Insolvenzordnung (InsO) in Deutschland gesetzlich geregelt. Jene gesetzliche Neuerung löste damals die "Konkursordnung" ab und war eine politische Reaktion auf rasch wachsende Schuldnerzahlen sowie zunehmend überschuldete Privathaushalte. Die Verbraucherinsolvenz ist ein Segen für viele Schuldner geworden und wird es auch in der Zukunft sein. Die Privatinsolvenz ermöglicht es Privatpersonen, sowie ehemaligen Selbstständigen, welche weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern haben, etwa sechs Jahre nach Beginn des Insolvenzverfahrens gemäß § 304 InsO am zuständigen Insolvenzgericht, völlige Schuldenfreiheit zu erlangen. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Betroffenen sind jedoch, dass er zuvor anhand eines Schuldenbereinigungsplanes versucht hat, einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern herbei zu führen. Schlug dieser Versuch fehl und wurde dem Schuldner eine Bescheinigung über die misslungene außergerichtliche Einigung ausgestellt (nur von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem spezialisierten Anwalt möglich), kann er sich an das Insolvenzgericht wenden, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen zu lassen. Wenn Sie sich nun fragen, welcher Rechtsanwalt bei Privatinsolvenz Ihnen z.B. konkret helfen kann, dann müssen Sie nicht lange suchen. Er ist einfach zu finden. Bei dem Richtigen und dessen speziell ausgebildetem Team besteht hervorragende Kompetenz und jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet, sodass Ihnen zügig und kompetent geholfen werden kann. Nach einer Annahme des Schuldenbereinigungsplanes durch das Insolvenzgericht werden die Gläubiger erneut um eine Stellungnahme binnen vier Wochen ersucht. Kommt es mehrheitlich zu einer Akzeptanz durch die Gläubiger wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Sofern der Schuldner seinen Rückzahlungen mithilfe eines Treuhänders in der sechsjährigen Wohlverhaltensphase mit dem vereinfachten Insolvenzverfahren nahtlos gerecht wird und sich gemäß § 290 InsO nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten kein Fehlverhalten zu Schulden kommen lässt, kann er gemäß § 286 InsO am Ende der Periode von verbleibenden Restschulden befreit werden, womit er schuldenfrei ist. Geschrieben von Dr. Jochen Flegl ( flegl [at] flegl-rechtsanwaelte.de ) |
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