Dem Staat nichts schenken
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| Eigentlich sollte eine Abfindung ein Abschiedsgeschenk des ehemaligen Arbeitgebers sein. Leider geht der Staat mit diesem Geschenk aber längst nicht mehr so großzügig um wie noch vor einigen Jahren. Wenn Sie von den verbliebenen Steuererleichterungen profitieren wollen, müssen Sie aufpassen – und das schon bevor die Abfindungsverhandlungen beginnen. Folgendes können Sie tun, um dem Staat nicht mehr Steuern als nötig zu schenken und mit Ihrer Abfindung Ihre Finanzen aufzubessern: |
Beachten Sie den Aufhebungsvetrag
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Er ist nämlich die erste Hürde. Aus diesem muss klar hervorgehen, dass es der Arbeitgeber war, der den Anstoß zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat – zum Beispiel wegen Rationalisierungsmaßnahmen. Nur dann erhalten Sie nämlich Freibeträge und steuerliche Vergünstigungen auf die Abfindung. Der Freibetrag gilt nur für Zahlungen, die den Verlust der Arbeitsstelle ausgleichen. Daher sollten diese Zahlungen explizit im Aufhebungsvertrag aufgelistet sein. Alle anderen Zahlungen, (beispielsweise ausstehende Gehälter, Weihnachtsgeld, Provisionen usw.) sind von den Vergünstigungen ausgenommen.
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Sichern Sie sich Steuervorteile
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Diejenigen, die den Freibetrag erhalten, kommen meistens auch in den Genuss einer steuerlichen Begünstigung für den Rest der Abfindung. Hierbei gilt die Faustregel: Je höher die Abfindung im Verhältnis zum Arbeitslohn desselben Jahres ist, desto größer ist auch die Ermäßigung. Und auch wenn Sie keinen Freibetrag erhalten, können Sie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen: Wenn Ihr Arbeitgeber zum Beispiel tarifvertraglich zugesagt hat, das Arbeitsverhältnis im Alter von 55 Jahren gegen Abfindung zu beenden, oder wenn er aufgrund einer Änderungskündigung einen Ausgleich zahlt, haben Sie Anspruch auf Steuererleichterungen.
Auch Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wie etwa die Privatnutzung eines Dienstautos oder die Kosten von Weiterbildungen werden ermäßigt besteuert. Hierbei ist allerdings noch ungeklärt, bis zu welcher Höhe.Wenn das Gehalt des abgefundenen Partners ohne Abfindung niedriger ist als das Gehalt des Ehegatten, sollten Eheleute im Jahr der Abfindung ihre Steuern möglichst getrennt erklären.
Zu guter Letzt können Sie sich auf Steuervorteile freuen, wenn Sie einen Teil Ihrer Abfindung direkt über den Arbeitgeber in eine Lebens- oder private Rentenversicherung einzahlen. Im Jahr sind diese Beiträge nämlich bis zu 1.752 Euro steuerlich begünstigt.
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Geschrieben von Janina Marten ( marten [at] itm.de )
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