| Kündigungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
|
Mit seinem Eintragen in eine Singlebörse schließt der Single einen gültigen Vertrag ab. Kaum jemand liest heute wohl noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der informationsüberfluteten Zeit.
"Um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein, lesen Sie sich vor dem Anmelden in eine Singlebörse zumindest die Schwerpunkte »Kosten« und »Kündigung« in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch." legt der Inhaber des Singlebörsenvergleich-Portal den Singles nahe.
Bei den zehn untersuchten Singlebörsen fiel eine renommierte Singlebörse auf, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kündigungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten nicht eindeutig festschrieb. Das Mitglied wird nur auf seinen Account hingewiesen. Das Mitglied kann auf einer angegebenen Unterseite seine Mitgliedschaft in der Singlebörse kündigen. Hier wäre sicher mehr Einfachheit und Service zu erwarten. Die Singlebörse zählt über zwei Millionen partnersuchende männliche und weiblichen Singles.
Die anderen neun Singlebörsen benennen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeiten der Kündigung und Fristen eindeutig. Eine im Jahr 2008 gegründete Partnerbörse öffnet sich ihren Mitgliedern sehr weit. Über eine kostenlose Telefon-Hotline kann das Singlebörsen-Mitglied kündigen. In den Geschäftsbedingungen steht der Hinweis zur Kündigung kundenfreundlich und fett gedruckt geschrieben.
Hier finden Sie die Singlebörsen Vergleich Kündigung Übersicht
|
| |
Holger Tiegel online-dating-partner Rackwitz
|
| |
|
Geschrieben von Holger Tiegel ( HolgerTiegel.Ratgeber [at] googlemail.com )
|
|
|
| |