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Studieren für Menschen mit Behinderung
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Jedes Individuum hat ein Recht auf Bildung. Das gilt für Menschen mit und ohne Behinderungen. Es geht ausschließlich um Bildung und die zukünftige Perspektive. Das Webportal, einfach teilhaben, berichtet und informiert lautstark über diese Themen. Anspruch auf Bildung auf einfach teilhaben Behinderte Menschen haben das gleiche Anrecht auf Bildung wie Menschen ohne Behinderung. Dieser Anspruch muss von den einzelnen Bundesländern gewährleistet werden, da es deren Themengebiet ist. Einfach teilhaben gibt genauere Informationen zu diesen Themen. Für jeden Menschen gilt, je besser die Berufsausbildung, desto besser die Berufs- und Lebenschancen. Dieser Grundsatz ist besondern wichtig für behinderte Menschen, da sie es schwere haben in unserer Gesellschaft. Zu bedauern ist, dass es kein länderübergreifendes System zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen gibt. Jedes Bundesland gestaltet seine eigenen sonderpädagogischen Richtlinien individuell. Auf der Kultusministerkonferenz (KMK) werden in Kooperation mit den einzelnen Bundesländern diverse Bildungsfragen diskutiert und gepflegt. Einfach teilhaben geht in dieser Kategorie tiefer in die Materie. Eine Regelung haben die Bundesländer allerdings gemeinsam, und zwar, dass es eine allgemeine Schulpflicht für junge Menschen mit und ohne Behinderung gibt und ein gemeinsamer Unterricht mit nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern stattfinden soll. Die KMK hat vor nicht allzu langer Zeit allgemeine Empfehlungen ausgestellt, die zur sonderpädagogischen Förderung eingesetzt werden können. Folgende Schwerpunkte wurden eingereicht: Lernen, Sehen, Hören, Sprache, Körperliche und motorischen Entwicklung, Emotionale Entwicklung, Geistige Entwicklung usw. Einfach teilhaben erläutert weitere Punkte. Studieren für Menschen mit Behinderung Einfach teilhaben erläutert, dass für Menschen mit Behinderungen essenziell ist, dass Hochschulen und allgemeine Schulen diverse Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten. Durch verschiedene Hilfen können Nachteilsausgleiche zum Studienerfolg beitragen. Die Hochschulen haben dafür Sorge zu tragen, dass auch Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen jeden Studiengang belegen können ohne irgendwelche Nachteile anderen Studierenden zu haben. Alle Angebote sollen voll und ganz von jedem Individuum wahrgenommen werden. Damit diese Faktoren gewährleistet werden, haben Hochschule und Studentenwerke in barrierefreie Strukturen investiert. Außerdem wurde spezielle Beratungsangebote entwickelt und es wurde eine Installation eines Systems zu Ausgleich von Nachteilen vorgenommen. Die Reglungen, dass Studierende jeden Studiengang ihrer Wahl wählen können und ihn auch in Anspruch nehmen können, wurde weitgehend ins Landesrecht aufgenommen. Die Website von einfach teilhaben gibt weitere und tiefer Aufschlüsse zu diesem prekären Thema. Geschrieben von Sascha Heuer ( sascha.heuer78 [at] web.de ) |
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