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Vor- und Nachteile der Unternehmergesellschaft
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Seit dem Herbst 2008 ist die Unternehmergesellschaft in aller Munde. Eingeschränkte Haftung bei geringer Stammeinlage ab lediglich einem Euro und zudem zusätzlich im deutschen Recht verankert - die auch unter dem Namen "Mini-GmbH" bekannte Gesellschaftsform beinhaltet etliche Vorteile! Und auf diese Weise hat diese Unternehmergesellschaft der Englischen Ltd in der Beliebtheit mancher Firmengründer den Rang abgelaufen. Aber ist diese Tendenz zur Mini-GmbH begründet? An diesem Punkt sollen die wichtigsten Daten zur Mini-GmbH aufgezeigt werden, mit welcher man als "UG (haftungsbeschränkt)" firmiert: Bei der Gründung der Mini-GmbH beträgt das Stammkapital wenigstens einen Euro. Dessen ungeachtet muss der Unternehmer bei einer Mini-GmbH Rücklagen bilden, solange bis man das Stammkapital einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, demzufolge 25.000 Euro, zurückgelegt hat. Erst an diesem Punkt bekommt die Mini-GmbH den Status einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wie bei einer normalen GmbH müssen Unternehmensgründer ebenfalls bei dieser Unternehmensgründung der Minigesellschaft zum Notar, weil lediglich jener das Musterprotokoll ausfüllen darf. Für den Fall, dass ein Musterprotokoll verwendet werden soll, wird die Zahl der Gesellschafter bei einer Unternehmergesellschaft auf höchstmöglich drei eingeschränkt. Unternehmergesellschaft oder Ltd.? Ganz so mühelos wie bei einer Englischen Limited funktioniert die Gründung einer Mini-GmbH demzufolge auf keinen Fall. Viele Unternehmensgründer geben von daher fortgesetzt noch der Limited einen Vorzug vor einer Mini-GmbH. Ist die Mini-GmbH für Sie die geeignete Gesellschaftsform? Informieren Sie sich im Portal foerderland.de über jegliche Vorteile und Nachteile bei der Unternehmensgründung der Mini-GmbH. Geschrieben von Hans-Dieter Meckle ( h_d [at] art-e-fax.de ) |
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