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Wann es sich um einen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf handelt
Die Aufgaben des Familienrechts

Das Familienrecht umfasst sämtliche Regelungen, die sich auf die Familie sowie das familiäre Miteinander beziehen. Gerade durch die in der Bundesrepublik Deutschland relativ hohe Scheidungsrate von ca. 50 % hat das Familienrecht heutzutage viel zu tun. Gerade hier gibt es ein hohes Streitpotenzial zwischen geschiedenen Ehepartnern oder auch getrennt lebenden Partnern, das sich in der Regel um den Versorgungs- und Unterhaltsausgleich dreht.

Viele dieser Streitfälle entstehen, wenn ein Kind im Spiel ist. Für dessen Unterhalt sind nämlich beide Elternteile verpflichtet. Wenn einer der beiden das Kind bei sich aufnimmt, muss der andere dementsprechend Kindesunterhalt zahlen in Form einer monatlichen Vorauszahlung.

Wann es sich um einen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf handelt

Von einem unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf wird dann gesprochen, wenn für das Kind plötzlich ein unvorhersehbarer Bedarf auftritt, der mit der normal üblichen Kindesunterhaltszahlung nicht zu decken ist Das Familienrecht hat dabei die Aufgabe, festzulegen, ob es sich um einen überdimensionierten Wunsch des Kindes handelt und damit unnötig ist oder ob es wirklich von einem Sonderbedarf gesprochen werden kann. Von zwei solcher beispielhaften Regelungen berichtet nachfolgend ein Fachanwalt für Familienrecht aus Bad Kissingen.

Sonderbedarf bei Klassenfahrten

Die Frage nach dem Sonderbedarf stellt sich beispielsweise für viele geschiedenen oder getrennt lebenden Elternpaare, deren Kinder in die Schule gehen und an Klassenfahrten teilnehmen möchten. Problematisch sind hierbei unter anderem auch die immer weiter ausgefallenen Ziele, die die Schulen mit ihren Klassenfahrten anstreben. So werden zum Teil heute sogar Flugreisen geplant, die natürlich weitaus teurer sind, als Schullandheim-Aufenthalte in der näheren Umgebung, wie es früher noch oft der Fall war. Die Oberlandesgerichte können sich hier auch nicht auf eine einheitliche Regelung einigen, ob es sich bei den Kosten für Klassenfahrten schlussendlich um einen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf handelt, weswegen die Urteile auch unterschiedlich ausfallen.

Sonderbedarf bei Schüleraustausch

Eine weitere Entscheidung der Familiengerichte betrifft neben den Klassenfahrten auch weitere schulische Aktivitäten, so zum Beispiel Schüleraustausche. Einige Schüler möchten zur Sammlung von Erfahrungen gerne einen Austausch mit Schülern anderer Schulen aus verschiedenen Ländern der Welt, zum Beispiel Amerika oder Australien, durchführen. Allerdings hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Schüleraustausch nach China kein notwendiges Lebensbedürfnis darstellt und die Klage auf Zahlung des Sonderbedarfs durch den unterhaltspflichtigen Vater nach dem Familienrecht abgewiesen.

Geschrieben von Wolfgang Fritsch ( fritschwolfgang [at] web.de )

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