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Tipps und Tricks für den Wechsel der Krankenkasse und PKV
Die Private Krankenversicherung ist für viele Bundesbürger noch ein unbekanntes Land. Insbesondere mit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 hat sich einiges geändert, was man wissen sollte. Wer kann eigentlich in die Private Krankenversicherung wechseln? Für Freiberufler und Selbstständige ändert sich nichts. Sie können nach wie vor unabhängig von ihrem Einkommen jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln. Außerdem besteht in Deutschland künftig eine Pflicht zur Versicherung, egal ob PKV oder GKV. In der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versicherungspflichtige Personen sind vereinfacht gesagt Arbeitnehmer, Azubis, Studenten sowie Bezieher von ALG I oder II. Allerdings besteht diese Versicherungspflicht nur solange das Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Für denjenigen, dessen Jahresbruttoeinkommen oberhalb dieser Grenze liegt, besteht unter gewissen Voraussetzungen Versicherungsfreiheit. Das heißt er oder sie kann sich dann freiwillig weiter gesetzlich versichern oder aber in die PKV wechseln. Dies ist aber nur möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze bereits im Jahr 2003 überschritten wurde oder aber, sollte dies erst nach dem Jahr 2003 der Fall gewesen sein, in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Arbeiter und Angestellte, deren Jahresverdienst unterhalb dieser Grenze liegt, bleiben in der GKV pflichtversichert, haben aber die Möglichkeit sich über Zusatzversicherungen besser abzusichern. Wer wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, zum Beispiel weil diese angehoben wird, kann unter der Voraussetzung, dass er oder sie bereits über fünf Jahre hinweg in der PKV versichert ist, sich von der GKV von der Versicherungspflicht befreien lassen. Studenten und Ärzte, welche sich zurzeit im Praktikum befinden, können sich ebenfalls von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für all diejenigen, die bereits in der PKV versichert sind, ist das Wechseln innerhalb der PKV einfacher. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, sofern die gültigen Kündigungsfristen des bisherigen Versicherers eingehalten werden. Auch in Folge einer Beitragserhöhung ist ein Wechsel in eine andere PKV möglich. Dieser muss allerdings zeitnah nach der Kündigung erfolgen, da er ansonsten unwirksam wird. Dem Wechselwilligen bleiben nach der erfolgten Kündigung 4 Wochen, sich einen neuen Versicherer zu suchen und den Wechsel durchzuführen.

Geschrieben von Lars Blechschmidt ( cs [at] elaudio.de )

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