Informationen zur Autoversicherung
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Autohalter sind dazu verpflichtet, mindestens die Haftpflichtversicherung für ihr Auto abgeschlossen zu haben. Ansonsten darf der Halter mit seinem Auto nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Diese Pflichtversicherung kommt für Schäden an anderen Fahrzeugen auf, die man selber nicht mutwillig verursacht hat. Aber auch die Teilkaskoversicherung bietet einen sehr guten Versicherungsschutz, denn sie übernimmt unter anderem die Kosten für die durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, entstandenen Schäden. Die Vollkaskoversicherung lohnt sich hauptsächlich für Neuwagen, da sie neben den bereits genannten Versicherungsleistungen auch für die Beschaffung eines neuen Autos aufkommt. Um für sich persönlich die richtige und vor allem günstigste Versicherung zu finden, werden im Internet verschiedene, größtenteils kostenlose Versicherungsvergleiche angeboten. Mit Hilfe von einem Vergleich der Kfz- Versicherungen kann man deutlich mehr Geld einsparen.
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Chancen, um die Kfz-Versicherung auch noch später zu kündigen
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Normalerweise kann man einen Autoversicherungsvertrag erst zum 30. November kündigen. Allerdings gibt es drei spezielle Kündigungsrechte, auf die man sich berufen kann, wenn der Wunsch einer Kündigung der Versicherung besteht. Dabei muss der Kunde keine Angabe von Gründen verrichten. Die erste Möglichkeit ist dabei, wenn der Versicherungsanbieter die Prämienbeiträge zum Ende des Jahres erhöht. In diesem Fall ist es völlig unerheblich, ob die Versicherung die Tarife oder die Typ- oder Regionalklassen erhöhen wollen. Bis zu einem Monat nach Verkündigung der Erhöhung der Beiträge hat der Versicherungsnehmer Zeit, seinen Vertrag zu kündigen. Die Versicherung lässt den Kunden dann meist zum 01. Januar aus der Versicherung austreten, da zu diesem Zeitpunkt die Beitragserhöhung oftmals gültig wird.
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| Die nächste Chance tut sich dem Versicherungsnehmer auf, wenn dieser sein Auto abmeldet. In so einem Fall endet nämlich auch automatisch die Autoversicherung. Meldet der Kfz-Halter sein Auto kurz darauf wieder an, wird dieser Versicherungswechsel ungültig und der Halter muss bis zum Ende der Versicherungsperiode Mitglied dieser Versicherung bleiben. Die dritte und letzte Chance, um seine Kfz- Versicherung zu kündigen, besteht darin, dass der Versicherungsnehmer nach einem eigens verschuldeten Unfall aus der Versicherung austritt. Nach der Ablehnung oder der Gewährung der Leistungen, haben beide (!) Seiten – also Kunde und Anbieter – die Möglichkeit, das Versicherungsverhältnis zu beenden. |
Geschrieben von Thomas Morgensen ( Thomas.Morgensen [at] googlemail.com )
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