Fotos verkaufen
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Personen die gerne ihre selbst gemachten Fotos verkaufen wollen haben derzeit über die vielen unterschiedlichen Bildagenturen sehr gute Möglichkeiten um sich einen kleinen Nebenverdienst zu sichern. Damit die Bilder jedoch von dem jeweiligen Anbieter angenommen werden sollte man auf ein paar Kleinigkeiten achten. Ein wichtiger Punkt sind die Urheberrechte die vorhanden sind wenn auf dem Bild ein Logo zu sehen ist. In diesem Fall muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen dass das Bild verkauft werden darf. Das gleiche gilt bei Bildern auf denen ganz deutlich nur eine Person zu sehen ist. Für diesen Fall muss ebenfalls eine Einverständniserklärung vorhanden sein. Damit man Fotos verkaufen kann sollten diese von einer guten Qualität sein, und ein anderer wichtiger Aspekt ist die Auflösung. Einige Bildagenturen verlangen eine minimale Auflösung, der Verkäufer kann sich dabei jedoch auf den unterschiedlichen Portalen erkundigen. In den meisten Fällen ist vermerkt welche Ansprüche an die Fotos gestellt werden, und somit hat man gute Möglichkeiten Fotos zu verkaufen. Bei Unschärfe oder einem leichten Bildrauschen sollten die Bilder vorher noch mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet werden. Die Fotos können einfach auf die Portale hochgeladen werden, und bei den meisten Anbietern hat man sogar die Möglichkeit diese sofort online auf die Qualität und die Auflösung prüfen zu lassen. Fotos die mit eigenem Logo oder Copyright oder dem Aufnahmedatum versehen sind werden grundsätzlich abgelehnt. Immer darauf achten, das das Foto frei ist von solchen Daten. Bedenkenlos lassen sich Fotos verkaufen aus den Bereichen Natur, Tiere und Landschaften. Nachgefragt werden allerdings hauptsächlich Fotos von Menschen in verschiedenen Situationen. Beim Sport, bei der Arbeit, in der Freizeit. Dabei spielt die Altersgruppe keine Rolle zur Zeit geht der Trend immer mehr in die Richtung pro age, somit haben Bilder von Personen ab 50 Jahren die größte Chance verkauft zu werden. Bei Fotos von Personen ist wie oben schon erwähnt immer darauf zu achten das die Einwilligung der abgelichteten Person in Form einer Bildfreigabeerklärung vorliegt.
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Geschrieben von Fred Geschka ( fred [at] goodbild.de )
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