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Welche Schadensersatzansprüche kann man bei einem unverschuldetem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallgegner geltend machen?
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die möglichen Schadensersatzansprüche. Die Aufzählung dient nur für den groben Überblick, damit Sie einschätzen können, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche Schadensersatzansprüche Sie nach einem Verkehrsunfall nicht geltend machen können.
Mögliche Schadensersatzansprüche:
1. Reparaturkosten bis zur Grenze des sog. „Wiederbeschaffungswertes“
2. Sachverständigenkosten Nicht bei Bagatellschäden (500,00 - 700,00 Euro) – hier Kostenvoranschlag fertigen lassen!
3. Anwaltskosten Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sind Teil des vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu erstattenden Schadens. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers trägt die angefallenen Anwaltskosten des Geschädigten bis zum Streitwert des regulierten Betrags.
4. Abschlepp- und Bergungskosten 5. Mietwagenkosten - Vorsicht bei der Anmietung! Mietwagenkosten, die nach einem sog. "Unfallersatztarif" abgerechnet worden sind, sind nur noch dann erstattungsfähig, wenn sie im Einzelfall erforderlich waren.
6. Nutzungsausfallentschädigung
7. Wertminderung des Fahrzeugs
8. allgemeine Kostenpauschale (20,00 € - 30,00 €)
9. andere Sachschäden: Kofferrauminhalt usw.
10. Verdienstausfall gem. Arbeitgeberbestätigung
11. Schmerzensgeld
12. Kinderbetreuung/sonstige Betreuungskosten
13. Haushaltshilfe/Haushaltsführungsschaden
14. entgangener Gewinn
15. Arztkosten
16. Kreditkosten
17. Standkosten/Abschleppunternehmen
18. Finanzierungskosten Autokredit
19. Verlust einer Tankfüllung
20. Taxispesen für unfallbedingte Fahrten
21. Kosten für ein neues Kennzeichen
22. Abmeldekosten des Unfall-Kfz
23. Anmeldekosten des Ersatz-Kfz
Weitere Informationen unter: www.ra-kotz.de/verkehrsunfallsiegen.htm
Rechtsanwälte Kotz Kreuztal Homepage: www.ra-kotz.de
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Geschrieben von Christian Dr. Kotz ( info [at] ra-kotz.de )
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