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Was kann man tun wenn Rechtsanwälten Fehler unterlaufen?

Wenn Anwälte Fehler machen

Grundsätzlich sind Rechtsanwälte auch nur Menschen, denen Fehler unterlaufen können wie jedem anderen in seiner Arbeit auch. Manchmal können diese Fehler jedoch für den Kunden verhängnisvolle Auswirkungen haben. Kein Rechtsanwalt wird freimütig einräumen, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, wenn dem Mandanten durch anwaltliches Handeln Schaden entstanden ist.

Auf der anderen Seite jedoch zahlen Anwälte Spitzenprämien an die Haftpflichtversicherung, was nichts anderes bedeutet, als dass sie gegen jegliche Risiken abgesichert sind, die sich aus ihrer täglichen Arbeit ergeben können. Man sollte sich daher alles vom Anwalt schriftlich geben lassen, damit man im Falle des Falles nicht in Beweisnot gerät.

Hat man festgestellt, dass dem Rechtsanwalt ein Fehler unterlaufen ist, sollte man es zunächst gütlich versuchen und ihn höflichst um eine Stellungnahme bitten. Sofern er einen möglichen Fehler bestreitet, wovon auszugehen ist, sollte man Druck ausüben und die zukünftige Zusammenarbeit in Frage stellen. Dies bewegt einsichtige Rechtsanwälte in der Regel zum Einlenken. Ein Kompromiss könnte dann so aussehen, dass der Anwalt sich bereit erklärt eine Honorarrechnung zu reduzieren oder ganz zu stornieren. Ein erfahrener Anwalt sollte keine Probleme damit haben. Unerfahrene junge Advokaten indes überschätzen oft ihre Fähigkeiten und sind nicht gewillt Fehler zuzugeben.

Im Wesentlichen bleiben dann nur zwei Alternativen. Man beschwert sich bei der Rechtsanwaltskammer, was in der Regel nicht viel bringt, weil die Anwaltskammern die Interessen der Anwälte vertreten. Man macht den Schaden dem Anwalt gegenüber schriftlich geltend. Der Rechtsanwalt ist dann gezwungen dies unverzüglich seiner Haftpflichtversicherung zu melden.

Die Einleitung rechtlicher Schritte gegen diesen Anwalt wäre dann die einzig logische Konsequenz. Ein Rechtsanwalt, der er soweit kommen lässt schadet sich im Grunde genommen nur selbst. Denn in Fachkreisen spricht es sich schnell herum, wenn ein Rechtsanwalt mehr in eigener Sache tätig ist als im Mandantenauftrag. Die schadet dem Image und den wirtschaftlichen Interessen des Rechtsanwaltes letzten Endes mehr als der Verzicht auf eine Honorarforderung.



Geschrieben von Wolfgang Dollendorf ( wolfgang.dollendorf [at] rock-away.de )

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