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Viele Tierhalter haben oft Probleme, eine angemessene Wohnung zu finden. Denn es gibt zahlreiche Vermieter, die Hunde und Katzen ablehnen. Diese befürchten nämlich, dass das Haustier Lärm macht, stinkt und Schäden in der Wohnung anrichtet. Dies könnte nicht nur andere Mieter des Hauses verärgern, sondern auch erhebliche Kosten verursachen.
Um sich gegen solche Kosten zu schützen, schließen viele Tierhalter eine Tierversicherung ab. Jedoch sollte man vorher wissen, welche Schäden von der Versicherung überhaupt gedeckt werden.
Die meisten Vermieter befürchten mit dem Halten von Haustieren in der Wohnung, dass die Tiere durch Ihre Belästigung oder Verunreinigung andere Mieter so stark stören, dass diese die Miete mindern wollen. Ein erheblicher Verlust für den Vermieter. Um es sich leicht zu machen, verbieten sie demnach einfach das Halten von Tieren. Jedoch ist den meisten Vermietern nicht bewusst, dass die Mietschäden bei Hunden kein häufiges Problem sind. Die meist verbreiteten Schäden sind Haftpflichtschäden, wo der Hund beispielsweise beim Gassi gehen einen anderen Hund oder einen Menschen anfällt. Die Haftpflichtversicherung deckt viele Schäden, jedoch nicht alle.
Schäden, die im eigenen Haushalt ereignen, werden von der Hundehaftpflicht nicht übernommen, es sei denn sie sind durch ein plötzliches Geschehen ereignet. Dabei spricht man von der spezifischen Tiergefahr. Das heißt für wiederholte Kratzer auf dem Parkett zahlt die Versicherung nicht. Jedoch ist zu beachten, dass die Abnutzung einer Wohnung völlig normal ist. Häufiges urinieren oder scharren liegt aber in der Erziehung des Hundes und könnten somit verhindert werden. So gilt es, dass Haftpflichtschäden plötzliche, spontane und unvermittelte Ereignisse sind. Beispielsweise wenn der Hund bei einem Fremden eine Vase umrennt oder auf der Straße einen Autounfall verursacht. Langwierigkeitsschäden wie zerkratzte Türzagen werden von daher nicht übernommen. Sonst wäre es dem Mieter auch möglich, auf Kosten der Hundehaftpflichtversicherung die komplette Wohnung zu renovieren.
Vermieter dürfen das Halten von Hunden in einer Mietwohnung nicht pauschal verbieten. Ist das Haustier von sich selber aus keine Belästigung, darf das Halten nicht untersagt werden. So sollte man sich vorher bewusst sein, für welche Schäden man aufkommen möchte und wie gut man den Hund erzieht. Denn mit einer guten Einstellung und einer guten Erziehung ist kein Hund eine Belästigung.
Geschrieben von Tina Koch ( tinakoch2 [at] web.de )
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