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Wer hat nun Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Wer hat nun Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Wenn ein Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit besteht, hat jeder Job-Suchende nach mindestens 6 Wochen Arbeitslosigkeit und er bis dahin noch keinen Job hat, Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Job-Suchende mit ALG I Bezug haben einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein, um damit dann Personalvermittlungen für Ihre Job-Suche mit einzubeziehen. Bei ALG II Bezieher ist es eine Ermessenssache. Hier agieren die jeweiligen Agenturen sehr unterschiedlich, die Job-Suchenden bei ihrer Suche nach einem Job mit dem Vermittlungsgutschein zu unterstützen. Da sich die Job-Suche mitunter als sehr kompliziert erweist, ist der Vermittlungsgutschein ein sehr unterstützendes Instrument für die Findung nach einem neuen Job. Personalvermittlungen können bei der Job-Suche eine breite Unterstützung anbieten. Sie haben Erfahrung bei der Job-Suche, haben verschiedene Jobs in ihren Angeboten und können mitunter passgenaue Stellenangebote für die Job-Suchenden suchen und auch finden. Ob Jobs regional, deutschlandweite Jobs oder Stellenangebote in Europa, der Personalvermittler kann bei der Job-Suche weiterhelfen. Meistens benötigt er aber für die Bezahlung seiner Tätigkeiten rund um die Job-Suche den Vermittlungsgutschein, weil die wenigsten Job-Anbieter bereit sind, für eine erfolgreiche Job-Vermittlung Honorare zu bezahlen. Für einen neuen Job, sollten ALG II Bezieher für ihre Job-Suche mit Nachdruck bei Ihren Agenturen für den Vermittlungsgutschein kämpfen. Er kann sich bei seiner Job-Suche auch ohne Vermittlungsgutschein an Personalvermittler wenden. Wenn ein neuer Job über einen Personalvermittler in Aussicht steht, sollte dies konkret bei der Agentur angesprochen werden. In den meisten Fällen wird der Vermittlungsgutschein mit dieser konkreten Aussicht auf eine erfolgreiche Job-Vermittlung dann auch ausgestellt. Der Jobsuchende hat einen neuen Job, der Personalvermittler hat mit dem Job-Suchenden eine erfolgreiche Job-Vermittlung erreicht und die Agentur hat einen Job-Suchenden weniger.


Geschrieben von Burkhard Ritz ( info [at] personalvermittlung-und-arbeitsvermittlung.de )

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