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Absinth reizt schon seit geraumer Zeit die Menschen in nah und fern. Wir wollen Sie über Absinth in der Geschichte und Jetzt informieren.
Absinth ist eine flüssige Alkoholsubstanz, die aus Anis produziert wird.
Dem Wermut wird eine heilende, aber auch anregende Wirkung nachgesagt. Viele Leute bestätigen, dass der Effekt des Absinth vom Thujongehalt abhängt. Wegen des im Wermut-Kraut enthaltenen Neurotoxins Thujon, wurde Absinthe 1923 als Rauschdroge per Gesetz in Deutschland verboten.
Das Wort kommt aus der lateinischen Bezeichnung für Wermut: "Artemisia absinthium"
Weil moderne Technik- und Analysemethoden die Risiken beherrschbar machen liessen, wurde das erregende Getränk mit reglementiertem Anteil an Thujon wieder zugelassen. Die Zulassung in der EU, die seit 1998 gilt, erlaubt einen grösstmöglichen Thujongehalt von 10 mg/Kg.
Aus der Reihe fällt als "Bitterspirituose" deklarierter Absinth, der bis zu 35 mg/Kg Thujon enthalten darf.
Ist das neu für Sie?
Die erste Absinth-Destillerie wurde 1805 von Henri Louis Pernod betrieben, dessen Pastis neben Ricard und Pastis 51 zu den bekanntesten gehören und dessen Firma als Aktiengesellschaft Pernod-Ricard bis heute zu einem der größten Spirituosenherstellungsunternehmen der Welt aufgestiegen ist.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und dem frühen 20. Jahrhundert erfreute sich diese psychoaktive Droge bereits großer Beliebtheit, auch bei Bohemians wie Oscar Wilde, Tolouse-Lautrec, Sarah Bernhardt, Ernest Hemingway und Van Gogh. Erst nach heftigen politischen Auseinandersetzungen wurde Absinth in der Schweiz (1908), in Frankreich (1914), in Deutschland (1923) und einigen anderen Ländern verboten.
Das Absinth - gesetz wurde 1981 zwar zurückgenommen, aber die Aromenverordnung in der damals üblichen Fassung verbot die Benutzung von Wermutöl und Thujon weiterhin - Absinth war damit nach wie vor verboten. Die heutige gültige Aromenverordnung hält das Benutzungsverbot für Thujon auch weiterhin aufrecht - bewilligt aber die Verwendung thujonhaltiger Kräuter und Pflanzenteile wie Wermutkraut (Herba Absinthii) und Beifuss (Herba Arthemisiae) unter Einhaltung bestimmter Höchstmengen des sich ergebenden Thujongehaltes. Nämlich 10 mg/Kg bei gewöhnlichem Absinth und 35 mg/Kg bei als "Bitterspirituose" deklariertem Absinth.
Haben Sie noch Fragen zu dem Thema Absinthe ? Dann fragen Sie ruhig bei uns nach. Wir erklären Ihnen alles gerne bis ins Detail.
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Geschrieben von Ulrich Hosse ( webmaster [at] absinth-oase.de )
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