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Eine juristische Rezension von Thomas Schroeter.


Nach einführenden Worten zu Strafverteidigung und Straftaten in statistischer Betrachtung beginnt Ferner mit der Systematik des Sanktionssystems. Anhand von höchstrichterlicher Rechtsprechung werden die Voraussetzungen einer jeden Strafe im Detail wiedergegeben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der anwaltlichen – praxisbezogenen – Sichtweise. Ein besonderes Augenmerk richtet der Autor schon hier auf Strafen und strafähnliche Sanktionen im Bereich der Verkehrsdelikte.

Im nächsten Kapitel werden anhand der "Rahmentheorie" die Grundsätze der Strafzumessung dargelegt, namentlich die Vorgehensweise der Bestimmung einer individuellen Strafe aus dem gesetzlichen Strafrahmen. Abschließend wird diesbezüglich sogar ein Prüfungsschema dargelegt. Eingestreut finden sich in jedem Abschnitt Hinweise zur Vorbereitung der Hauptverhandlung und zum Antragsverhalten des Strafverteidigers.

Aufbau und inhaltliche Gestaltung des Plädoyers sind in einem eigenen Kapitel aufgeführt. Der Verteidiger erhält hier wieder Schemata und praktische Hinweise für die Hauptverhandlung.

Den größten Teil des Werkes nehmen die einzelnen Delikte ein: Einige Normen des Allgemeinen Teils, z.B. der Versuch der Beteiligung, werden zunächst, auf Strafzumessung bezogen, kommentiert. Es folgt eine differenzierte Betrachtung aller Kerntatbestände des StGB, die sich teilweise auf die reine Wiedergabe des Gesetzes in komprimierter Form beschränkt, teilweise schon fast den Kommentar ersetzt. Straßenverkehrsdelikten (§§ 142, 315c, 316 StGB, 21 StVG) ist ein eigenes Kapitel gewidmet, ebenso den Betäubungsmittel- und Steuerdelikten (BtMG bzw. AO). Im Nebenstrafrecht ist die Kommentierung ausführlicher und bezieht bei jeder Strafvorschrift die spezifischen strafschärfenden und strafmildernden Gründe ein.

Gesamteindruck

Eine lohnenswerte Anschaffung für den Praktiker; aber ebenso für den Studenten als Vorbereitung auf die Vorlesung "Strafzumessung" geeignet. Zum Nachschlagen geeignet ist der "Katalog" der Straftaten, der bereits kommentatorische Elemente enthält, besonders im Nebenstrafrecht. Es herrscht insgesamt eine leichte Tendenz zu Verkehrsdelikten vor, die Beispiele sind jedoch häufig analog anwendbar.

Ein Artikel von Thomas Schroeter.



Geschrieben von Thomas Schroeter ( ThomasSchroeter1 [at] gmail.com )

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