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Ohne Fahrradlampen geht es nicht, sie dienen der Sicherheit
Unter Fahrradlicht sind zu verstehen verschiedene aktive und passive Lichtquellen, die selber Licht generieren oder welche Licht reflektieren. Der Sinn von Fahrradbeleuchtung ist zum einen, dem Fahrradfahrer Sicht zu gewährleisten, zum zweiten, Rad sowie Fahrradfahrer für andere Kraftfahrzeuge und Fahrräder sichtbar zu machen. Beides dient der Sicherheit des Fahrradfahrers, besonders aber auch der Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer.

Die aktiven Bauteile des Fahrradlichts sind die Fahrradlampen, die es in unterschiedlichen Modellen, Lichtstärken und Preisklassen gibt. Wichtig sind sichere Fahrradlampen. Fahrradlampen werden am vorderen und am hinteren Fahrrad angebracht. Der Zweck von Fahrradlampen ist, dem Radler Sicht auf der Fahrbahn zu gewährleisten und von entgegenkommenden Fahrzeugen gesehen zu werden. Der wichtigste Sinn ist ergo, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, nicht nur jene des Fahrradfahrers, zu garantieren.

Die passiven Teile setzen sich aus den sogenannten Reflektoren zusammen. Reflektoren sind Rückstrahler, d. h., diese Elemente der Fahrradbeleuchtung produzieren selbst kein Licht, sondern strahlen von anderen Lichtquellen produziertes Licht zurück. Der Nutzen von Rückstrahlern besteht einzig darin, die Sicherheit des Radlers zu garantieren, indem dieser durch das Licht der Rückstrahler für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar wird.

Rückstrahler werden in und an Fahrradlampen eingebaut, als seitliche Strahler am Reifen montiert oder separat an Schutzblech und ähnlichen Bauteilen des Rads montiert.

Fahrradlampen und Reflektoren können nicht nach Gutdünken befestigt oder weggelassen werden. Eine den Vorschriften genügende Fahrradbeleuchtung wird vom Gesetzgeber in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welche auf dem Straßenverkehrsgesetz basiert, ziemlich exakt beschrieben resp. vorgeschrieben und wird in manchen Städten realiter sehr gewissenhaft von der Polizei kontrolliert. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt für alle Fahrräder auf öffentlichen Wegen. Für nichtöffentliche Wege und Straßen sowie für bestimmte Rennräder gelten zum Teil Ausnahmen und besondere Vorschriften. Wer von der Ordnungsmacht mit einer Fahrradbeleuchtung kontrolliert wird, welche nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gerecht wird, riskiert äußerst hohe Bußgelder.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt zum Beispiel genau, welche Lampen und Reflektoren wo und in welcher Höhe mit welchem Abstrahlwinkel angebracht werden müssen und mit welcher Farbe das Licht strahlen soll. Eine außerordentlich relevante Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die Vorschrift von ausfallsicherem Fahrradlicht. Fahrradlampen, die einzig von einer Batterie oder dem Akku die Energie beziehen, wie z. B. die inzwischen äußerst weit verbreiteten LED-Fahrradlampen gelten keineswegs als ausfallsicher, weil stets die Stromversorgung, schlimmstenfalls die des Rücklichts, was der Radler unter Umständen noch nicht mal unmittelbar bemerkt, ausfallen kann. Als sicher gelten nur Fahrradlampen, welche durch Muskelkraft betrieben werden, also Fahrradlampen, die mittels Nabendynamo betrieben werden. Die Bestimmung ist weithin unter Radlern, welche LED-Fahrradlampen nutzen, unbekannt, was jedoch nichts daran ändert, dass die Vorschrift gültig ist und deren Missachtung unter Umständen zu hohen Bußgeldern führt.

Wie sich daraus ablesen lässt, ist die Fahrradbeleuchtung keineswegs eine unwichtige Angelegenheit. Bestenfalls riskiert man bei den Anforderungen ungenügender Fahrradbeleuchtung Strafen, schlimmstenfalls gefährdet ein Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer und letztlich sich selbst. Deswegen sollte man sich beim Kauf von Fahrradlampen sehr genau beraten lassen, welche Vorschriften es gibt, aber auch, welche Fahrradlampen und passiven Elemente der Fahrradbeleuchtung in besonderer Weise die eigene Sicherheit und die anderer im Straßenverkehr erhöhen. Es ist nicht sonderlich clever, bei dem Kauf einer Fahrradlampe nur auf den Preis zu achten. Die günstige Fahrradlampe kann ansonsten schnell zum Nachteil mit schwerwiegenden Folgen gereichen.

Geschrieben von Werner Olms ( mailus [at] fahrradlampen.net )

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