Steuern

Annähernd jeder Konsument und jede Gesellschaft bricht nahezu zusammen unter der stetig höher werdenden Last der Steuern. Logisch ist dennoch, dass ohne Steuereinnahmen ein Leben in einer solchen Gemeinschaft wie einem Staat nicht vollziehbar wäre.
Steuern gibt es schon so lange Menschen in einer Gemeinschaft zusammenleben. Zu früheren Zeiten wurde die Zahlung für die Gemeinschaft als Dienstleistung, dem so genannten Frondienst, eingezogen. Allen wurde ein im vornherein bestimmter Teil der Arbeitsleistung für den Fronherrn abverlangt. Ebenfalls Sachabgaben sind normal gewesen. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem eine Zehntel jeder Ernte in gemeinschaftlichen Silos deponiert. Der Ausdruck "Steuer" kommt aus dem Althochdeutschen. Hier beinhaltete der Ausdruck stiura ungefähr Stütze oder Unterstützung. Bereits im alten Altertum wurden Steuern gezahlt. Sie wurden damals Tribut, Zoll oder Zehnt genannt. Auch heute sind die meisten Einnahmen des gegenwärtigen Staates die Steuern. Damit werden einerseits das Staatswesen unterstützt, zum anderen viele gemeinschaftlich genutzte Aufgaben, wie unter anderem die Versorgung von Altenheimen.
Steuern werden bei uns nicht zweckgebunden bezahlt. Das bedeutet, dass unter anderem die Mineralölsteuer nicht als Bezahlung für die Benutzung der öffentlichen Straßen angesehen wird, sondern auf das Konto aller Staatseinnahmen fließt. Erstmals wurde die Steuererhebung dreitausend Jahren vor Christus nachgewiesen. In Nordafrika wurden damals eine Abgabe für die erbrachte Ernte und ein Nilzoll gezahlt. Bei anderen alten Städten, wie in Sumer wurden unter anderem die der Besitz von Kühen und Schweinen und der Fischfang versteuert. Fast alle Steuerabgaben sind für die Konsumenten selten fühlbar. In diesem Zusammenhang sind Tabak- und Alkoholsteuer im Produktpreis mit inbegriffen. Fast niemand denkt dran, dass bei dem käuflichen Erwerb dieser Produkte ein bestimmter Betrag an den Staat gegeben wird. Die sog, die bei Waren und Dienstleistungen fällig wird, ist häufig nicht zu spüren. Im Ergebnis kam dies mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer erst wieder ins Bewusstsein. Das Festlegen des Steuersatzes, also das Steuererhebungsverfahren ist die Aufgabe der Behörden, die das Finanzamt erfüllt. Die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland bietet mit dem Steuerrecht die Grundlage für das Steuererhebungsverfahren. Es gilt als kompliziert und schwer durchschaubar. Viele unterschiedliche Gesetze sorgen nicht unbedingt für die leichte Verfassung der Steuererklärung.



Geschrieben von Inga Breuer ( inga [at] goldpreise.biz )

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