Geldscheine sind nicht unzerstörbar
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Behält Geld seinen Wert, obwohl man damit fahrlässig umgegangen ist? Wer seine lieben Vierbeiner oder seinen Nachwuchs nicht beaufsichtigt hat und diese in der Zeit der Abwesenheit herumliegende Geldscheine zerstört haben, muss dieses nicht zwangsläufig abschreiben. Denn auch angefressenes, zerrissenes, verklebtes, angekohltes oder gewaschenes Geld behält seinen Wert. Geldscheine sind im Allgemeinen sehr robust, da sie im Verlauf ihres Lebens, welcher zwischen 10 Monaten und 5 Jahren betragen kann, eine Menge Strapazen über sich ergehen lassen müssen.
Dennoch halten auch diese nicht ewig Stand und müssen in manchen Fällen gegen neue und unramponierte Scheine umgetauscht werden. Dies geht in der Regel, wenn die Scheine nur leicht beschädigt wurden, beispielsweise durch das Mitwaschen in der Waschmaschine, ganz einfach bei der eigenen Hausbank. Voraussetzung ist, dass über 50 Prozent der Banknote noch vorhanden ist. Nur in zehn Prozent der Fälle, muss die Deutsche Bundesbank selbst einschreiten, meist um zu klären, ob eben diese Voraussetzung auch erfüllt wurde. Das Geld kann direkt bei der Bundesbankfiliale abgeben werden oder durch die Post mit ausgefüllten Erstattungsantrag, dem das beschädigte Geld beigelegt wurde, an die Bundesbank verschickt werden.
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Voraussetzungen zum Umtausch müssen erfüllt sein.
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Ist das Geld so beschädigt, dass man augenscheinlich nicht wahrnehmen kann, um wie viel es sich genau handelt, muss das Nationale Analysezentrum einschreiten. Da es sich dabei um richtige Laborarbeit handelt, kann sich dieser Prozess teilweise mehrere Wochen hinziehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn bei einem Raub ein Geldautomat durch einen Brandsatz beschädigt wurde und die Bank das verbrannte Geld, oft im Wert von mehreren tausenden Euro ersetzt haben möchte. Die Spezialisten des Analysezentrums haben es aber am häufigsten mit Geldscheinen zu tun, die durch Kinder oder Haustiere in Mitleidenschaft gezogen wurden. So gehen jährlich in Etwa 20.000 Erstattungsanträge bei der Bundesbank ein.
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D-Mark kann man ebenfalls noch umtauschen
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Viele stellen sich aber vielleicht auch die Frage, was ist, wenn man noch alte D-Mark Scheine findet. Kann man diese auch heute noch, nach über 9 Jahren der Währungsumstellung, gegen neue Euro-Scheine umtauschen? Ja, auch dieses beschädigtes Geld wird von der Bundesbank noch umgetauscht. Das gilt ebenfalls für Münzen. Neben der Voraussetzung, dass mindestens die Hälfte der Banknote noch vorhanden sein muss, gilt ebenfalls, dass das Geld nicht mutwillig zerstört wurde. Hat man beispielsweise ein Geldstück durchbohrt und zu einem Kettenanhänger umfunktioniert, dann bekommt man keinen Wertersatz. Der Umtausch ist für Privatpersonen kostenfrei, lediglich Banken und Sparkassen müssen eine Gebühr entrichten. Tina Wagner |
Geschrieben von Tina Wagner ( wagner [at] finads.de )
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